Freibadunfall in Daaden
Staatsanwaltschaft: „Verkettung unglücklicher Umstände“
Der zuständige Staatsanwalt der Koblenzer Staatsanwaltschaft hat den Badeunfall im Freibad Daaden, bei dem vier Kinder einen Dre
Der zuständige Staatsanwalt der Koblenzer Staatsanwaltschaft hat den Badeunfall im Freibad Daaden, bei dem vier Kinder einen Dreijährigen gerettet hatten, in seiner Verfügung als Verkettung unglücklicher Umstände gewürdigt.
Thomas Frey. picture alliance/dpa

Der zuständige Staatsanwalt der Koblenzer Staatsanwaltschaft hat den Badeunfall im Freibad Daaden, bei dem vier Kinder einen Dreijährigen gerettet hatten, in seiner Verfügung als Verkettung unglücklicher Umstände gewürdigt. Details und Hintergründe.

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Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat die Sachverhaltsaufklärung zu dem Badeunfall im Daadener Freibad, bei dem vier Kinder einen dreijährigen Jungen vor dem Ertrinken gerettet hatten, abgeschlossen und diesen abschließend bewertet. Wie die Behörde unserer Zeitung nun auf Anfrage mitgeteilt hat, hätten keine Anhaltspunkte für ein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten festgestellt werden können.

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Kreis AltenkirchenJustiz

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