Mobilität Auch Sozialstation darf nicht über Friedhofstraße nach Grünebach fahren
Sperrung der L 284 zwischen Alsdorf und Grünebach: Keine Sondergenehmigungen
Die Friedhofstraße dürfen nur Anlieger nutzen. Foto: Markus Döring
Markus Döring

Grünebach/Betzdorf. Karl-Heinz Striegl, Leiter der Sozialstation Betzdorf, ist sauer. Denn die Sozialstation betreut auch Menschen in Grünebach. Mit der elf Monate langen Sperrung der L 284 zwischen Alsdorf und Grünebach wäre den Mitarbeiterinnen nur mit dem großen Umweg über Daaden der Weg zu den Kunden offen. Das passt alleine schon nicht mehr in die eng gestrickten Zeitpläne der Sozialstation. Schließlich hat man täglich jede Menge Menschen zu pflegen. So fragte Striegl im Betzdorfer Rathaus nach, ob es für die Sozialstation eine Ausnahmegenehmigung geben könne, um offiziell über die Friedhofstraße (Anliegerstraße) nach Grünbach zu fahren. Doch im Rathaus biss Striegl auf Granit. Es gibt keine Ausnahmegenehmigung. Für niemanden. Das sorgt bei dem Leiter der Sozialstation für Kopfschütteln.

Lesezeit 1 Minute
„Es gibt hier grundsätzlich keine Ausnahmegenehmigung“, verdeutlicht Bernhild Rilke, Leiterin Bürgerdienste im Rathaus Betzdorf, die Position der Verwaltung. Die Friedhofstraße sei eine reine Anliegerstraße. Und gerade diese Straße könne man auch wegen der Baustelle nicht zur Umleitung machen, da sie dafür in keinster Weise geeignet sei.

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