Kreis bezahlte allein im Vorjahr in 40 Fällen einfache, aber würdige Beerdigung
Sozialamt muss öfter einspringen, wenn Beerdigung nicht finanzierbar ist
picture alliance

Kreis Altenkirchen. Die Fälle nehmen zu, in denen nach dem Tod eines Menschen die Ordnungsämter aktiv werden müssen, weil (zunächst) einmal kein Angehöriger ermittelt werden kann. Doch was, wenn die Angehörigen zwar da sind, jedoch die Kosten wegen der eigenen finanziellen Ausstattung einfach nicht tragen können?

Lesezeit 2 Minuten
Die RZ hörte bei der Kreisverwaltung in Altenkirchen nach. Dort heißt es: Nach Paragraf 74 des Sozialgesetzbuches werden die erforderlichen Kosten einer Bestattung übernommen, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen.

Wählen Sie Ihr Abo und lesen Sie weiter:

Bildschirm und Smartphone Zugriff auf alle Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen 4 Wochen
für 
0,99 € testen
Bildschirm und Smartphone
Zugriff auf alle
E-Paper Ausgaben und Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen
4 Wochen
gratis testen

Sie sind bereits Abonnent? Hier anmelden

Top-News aus der Region