Teilnutzung ist denkbar
Sondersitzung zur Stadthalle Altenkirchen anberaumt
Die Stadthalle Altenkirchen ist seit dem 31. Juli 2021 geschlossen. Der Stadtrat will nun in einer Sondersitzung beraten, ob Teilbereiche wieder nutzbar gemacht werden sollen.
Hering Elmar

Werden Teilbereiche der alten Stadthalle an der Quengelstraße reaktiviert, um diese noch 2025 wieder nutzbar zu machen? Mit dieser kostspieligen Frage beschäftigt sich der Stadtrat Altenkirchen in einer Sondersitzung am Montag, 28. April, im Rathaus.

Wird die Altenkirchener Stadthalle in Teilbereichen wieder reaktiviert und somit vorerst wieder nutzbar gemacht für Bürger, Institutionen und Vereine? Dieser Frage wollen die Fraktionen von CDU, SPD, FWG, Bündnis90/Die Grünen und FDP bei einer anberaumten Sondersitzung des Altenkirchener Stadtrats am Montag, 28. April, auf den Grund gehen.

Rückblick: Eigentlich sollte am Donnerstag, 3. April, die Wiedernutzbarmachung der Stadthalle Altenkirchen bereits Thema im Stadtrat sein. Hintergrund des anberaumten Beschlusses sollte die Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen sein, sodass die Nutzung folgender Räume in der Stadthalle möglich wäre: großer Festsaal (großer und kleiner Saal mit geöffneter Trennwand), Bühne, Künstlergarderobe, Saalfoyer ohne Thekenbereich, Eingangsfoyer, Garderoben- und Toilettenanlage wieder geöffnet. Doch der Punkt „Lüftungsanlage und künftige Nutzung“ soll nun in der Sondersitzung geklärt werden. Grund für die Vertagung war der angemeldete Informations- und Beratungsbedarf der Fraktionen CDU, SPD, FWG, Bündnis90/Die Grünen und FDP. Zudem wurden kurzfristig vor der Sitzung neue Zahlen bezüglich der Kosten zur Umsetzung der Maßnahme bekannt, Anfang April wurden die Gesamtkosten auf circa 109.250 Euro geschätzt.

Nun sind in der Beschlussvorlage für die Sondersitzung neue und weitaus teurere Gesamtkosten aufgelistet: Die Zwischensumme für das neue Lüftungsgerät schlägt mit circa 155.783 Euro zu Buche. Darin macht das Lüftungsgerät inklusive Wärmepumpeneinheit den größten Kostenfaktor mit 77.350 Euro aus. Dazu kommen noch Kosten für die Anlieferung, Aufstellung und Inbetriebnahme (circa 19.873 Euro), Luftkanäle inklusive Isolierung vom Anschlusspunkt bis an das Lüftungsgerät (circa 28.560 Euro) und die bauseitigen Kosten, also Stromzuleitung, Dachdurchführung und anderes (circa 30.000 Euro).

Kosten sollen sich auf insgesamt circa 220.000 Euro belaufen

Weitere Kosten in der Beschlussvorlage: Inbetriebnahme (Aufzug, Wartung RWA, Bühnentechnik und anderes) circa 8750 Euro, Ingenieurkosten Statik circa 7500 Euro sowie sonstige Kosten für Ertüchtigung, Reinigung und Sachverständigen in Höhe von circa 47.967 Euro. Die Kosten belaufen sich insgesamt inklusive Nebenkosten (brutto) auf circa 220.000 Euro. Die Umsetzung der Maßnahme könne voraussichtlich ab Juli 2025 durchgeführt werden. Dann wären die Teilbereiche voraussichtlich ab August/September 2025 wieder nutzbar für Bürger, Vereine und Institutionen. Da es sich um eine überplanmäßige Ausgabe handelt und dementsprechend im laufenden Haushaltsjahr keine Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen, bedarf diese nach Paragraf 100 der Gemeindeordnung die Zustimmung des Stadtrats.

In der Beschlussvorlage für die Sondersitzung heißt es, „Nach Rücksprache mit der Kreisverwaltung Altenkirchen und unter Beachtung der Versammlungsstättenverordnung Rheinland-Pfalz (VStättVO) ist für die Öffnung der Stadthalle eine geeignete Belüftungsanlage notwendig. Die Installation eines nachhaltigen Lüftungsgerätes mit einer separaten Steuerung, inkl. Wärmepumpeneinheit erfolgt auf dem Dach der Stadthalle, dadurch wird die alte und mängelbehaftete Lüftungsanlage obsolet. Eine entsprechende Prüfung der Tragfähigkeit des Daches durch ein Ingenieurbüro liegt vor.“

Unterhaltungskosten würden sich auf circa 18.000 Euro belaufen

Zudem würden sich die laufenden Kosten für die Unterhaltung der Stadthalle im Jahr 2025 durch die Öffnung der vorgenannten Teilbereiche um circa 18.000 Euro erhöht. Darin enthalten sind Heizkosten (circa 5000 Euro), Strom (circa 2000 Euro), Wartung Bestandteile Gebäude (2000 Euro), Unterhaltung Maschinen (circa 2000 Euro) und die Personalkosten für den Hausmeister (circa 7000 Euro).

Die Durchführung der durch die Wirtschaftlichkeitsberechnung zu ergreifenden Maßnahmen, also der möglichen Sanierung der bestehenden Stadthalle, dem Neubau am gleichen Standort oder dem Neubau an einem anderen Standort bleibt von der Teilöffnung der Stadthalle unberührt (Umsetzung nicht vor 2028/2029).

Die Sitzung beginnt am Montag, 28. April, um 17 Uhr im großen Saal des Altenkirchener Rathauses.

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