Jüngst veranstaltete der Naturschutzbund (Nabu) Altenkirchen eine Vogelwanderung am Stadtrand von Altenkirchen, um auf die ökologischen Werte und Gefahren einer geplanten Umgehungsstraße hinzuweisen. Auch die „Bürgerinitiative gegen Ortsumgehungen B8“ setzt sich jahrelang gegen das geplante Verkehrsprojekt ein. Das Thema B8-Ortsumgehung schwebt weiterhin über dem Kreis Altenkirchen. Dennoch geht es bei den Planungen weiter voran, wie Benedikt Bauch vom Landesbetrieb Mobilität (LBM) in Diez auf Anfrage unserer Zeitung mitteilt. So sind momentan die Umweltverträglichkeitsstudien (UVS) der Umgehung Kircheib als auch der Umgehung Hasselbach-Weyerbusch weiterhin in Erarbeitung.
„Mit einer Fertigstellung der UVS ist derzeit Ende des Jahres zu rechnen. Die Bearbeitung zur Ortsumgehung Helmenzen wurde kürzlich begonnen. Die Varianten aller Maßnahmen müssen anschließend im Rahmen eines Raumordnungsverfahrens raumordnerisch bewertet werden. Das Raumordnungsverfahren führt dann zu einer Vorzugsvariante“, erläutert Bauch.
LBM: Belange aller Schutzgüter werden berücksichtigt
Mit Blick auf die faunistische Untersuchung für Helmenzen und etwaiger Kritik von Bürgern betont er, dass die Ortsumgehungen an der B8 im Jahr 2016 im Fernstraßenausbaugesetzes (FStrAbG) in den „Vordringlichen Bedarf“ eingestuft worden seien. So habe der Landesbetrieb Mobilität Diez in seiner Funktion als Auftragsverwaltung für die Planung, den Bau und den Betrieb der Bundesstraßen, den Auftrag, die Realisierung der Ortsumgehungen zu untersuchen. „Im Zuge der Planung werden die Belange aller Schutzgüter – Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern – berücksichtigt.“
Die Abwägung aller Einwände erfolgt im anschließenden Raumordnungsverfahren beziehungsweise im darauffolgenden Planfeststellungsverfahren. Zum weiteren Vorgehen erläutert Bauch, dass die aktuellen Planungstätigkeiten der Vorbereitung eines Raumordnungsverfahrens dienen – daran anschließend können die Vorzugsvarianten für ein Planfeststellungsverfahren vorbereitet werden.
„Die erforderlichen Planungen – mit den dazugehörigen Fachgutachten – sind sehr aufwendig. Bis zum Abschluss eines Planfeststellungsverfahrens können gut 10 bis 15 Jahre ins Land gehen.“
Benedikt Bauch, LBM Diez
„Die erforderlichen Planungen – mit den dazugehörigen Fachgutachten – sind sehr aufwendig. Bis zum Abschluss eines Planfeststellungsverfahrens können gut 10 bis 15 Jahre ins Land gehen“, antwortet der LBM auf die Frage unserer Zeitung, wie der jetzige Zeitplan aussieht. Ein Trassenverlauf liegt erst vor, wenn sich eine Vorzugsvariante aus dem Raumordnungsverfahren ergeben hat. Erst dann kann mit den detaillierteren Planungsarbeiten begonnen werden, „denen sich dann ein Planfeststellungsverfahren zur Baurechtserlangung anschließt.“ Dann folgt die Erstellung der Baupläne beziehungsweise der sogenannten Ausführungsplanungen. Durch die Neubesetzung im Bundesverkehrsministerium würde sich nichts ändern - laut Bauch habe „der derzeit gültige Verkehrswegeplan (2015-2030) nach wie vor Gültigkeit.“ Mit Blick auf die Frage, ob der LBM auch Alternativlösungen in Betracht zieht oder diese generell vom Tisch sind, antwortet Bauch: „Der Auftrag des LBM Diez ist die Planung von Ortsumgehungen. Im Rahmen der Planung werden die möglichen Varianten für eine Ortsumgehung mit der Nullvariante, also der bestehenden Verkehrsführung, verglichen. Darüber hinaus sei anzumerken, dass der Streckenzug B8/B414 zwischen NRW und Hessen im Raumentwicklungsprogramm des Landes Rheinland-Pfalz und im Raumordnungsplan der Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald als großräumige Verbindung eingestuft ist. In den Grundsätzen und Zielen der Raumordnung wird ausdrücklich der Bau der Ortsumgehungen an der B8 genannt.“
Zudem sollen darüber hinaus großräumige Verbindungen nach dem Stand der Technik „grundsätzlich Ortsumgehungen aufweisen.“ Diesbezüglich beruft sich der LBM Diez auf das zugrunde zu legende technische Regelwerk, den Richtlinien für die Anlage von Landstraßen (RAL). Hierbei werde das Ziel verfolgt, „Landstraßen, so weit es möglich ist, zu standardisieren. Aus diesem Grund wurden Entwurfsklassen (EKL) eingeführt. Dies soll die Einheitlichkeit der Straße fördern. Ziel der RAL ist es demnach, die raumordnerische Funktion mit einer hohen Verkehrssicherheit sowie einer angemessenen Qualität zu erfüllen. Anhand des Ausbaustandards nach Entwurfsklassen soll der Nutzer der Straße die Netzfunktion unterscheiden und demnach aufgrund der immer gleich ausgebildeten Merkmale erkennen können, um welchen Straßentyp es sich handelt“, erklärt Bauch auf Anfrage unserer Zeitung.
„Es ist hier nur möglich, den Streckenzug als Gesamtkonzept zu betrachten. Zuletzt wurde durch den Bundesverkehrswegeplan der Auftrag zur Planung der Ortsumgehungen von der Bundesregierung an den Landesbetrieb Mobilität erteilt. Die Planung hat demnach Priorität und ist fortzuführen.“
Benedikt Bauch, LBM Diez
So wisse beispielsweise auf einer Bundesautobahn jeder Nutzer, dass alle Knotenpunkte planfrei – also mit den typischen Anschlussstellen – ausgestaltet sind. „Ein plangleicher Knotenpunkt – also eine niveaugleiche Kreuzung – würde hier zu einer Gefährdung werden, da der Nutzer diesen nicht erwartet“, so Bauch.

So bewerten Betroffene die B8-Ortsumgehungen im AK-Land
VG-Bürgermeister Fred Jüngerich übt scharfe Kritik am LBM Diez und am Verkehrsministerium, da bislang keine Alternativvorschläge mit Blick auf die B8-Ortsumgehungen geprüft wurden. Er will den neuen Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder einladen.
„Bei dem Ausbau des Streckenzuges B8/B414 (sowie der B256 als Verbindungsstück zwischen der B8 und der B414) handelt es sich um die Verbindungsfunktionsstufe I. Nach RAL muss der gesamte Streckenzug demnach als EKL 1, mindestens nach EKL 2 ausgebaut werden. In beiden Fällen ist der dreistreifige Ausbau mit teilplanfreien Knotenpunkten im Zuge der Trasse zu verfolgen. Um die Einheitlichkeit des Streckenzuges zu gewährleisten, sind die Ortsumgehungen ein Bestandteil des Ausbaus. Dieser kann nicht separat betrachtet werden, sondern nur als Netzplanung des gesamten Streckenzuges.“
Bundesverkehrswegeplan 2030 ist online einsehbar
So sei die Planung der dreistreifigen Ausbauten abhängig von der Linie der Ortsumgehungen. „Es ist hier nur möglich, den Streckenzug als Gesamtkonzept zu betrachten. Zuletzt wurde durch den Bundesverkehrswegeplan der Auftrag zur Planung der Ortsumgehungen von der Bundesregierung an den Landesbetrieb Mobilität erteilt. Die Planung hat demnach Priorität und ist fortzuführen“, beendet Benedikt Bauch vom LBM Diez seine Ausführungen.
Die Planungen, die für den Bundesverkehrswegeplan 2030 erstellt wurden und auch die B8-Ortsumgehungen im Kreis Altenkirchen umfassen, sind im Projektinformationssystem des Bundesverkehrsministeriums einsehbar, im Internet zu finden unter https://lmy.de/xnYjB