Auch im AK-Land sind dieser Tage mehr 125er-Leichtkrafträder auf den Straßen zu sehen. Foto: picture alliance/Hans König/dpa picture alliance/dpa
Kreis Altenkirchen. So mancher Zweiradfan saß am 20. Dezember gebannt vor dem PC-Bildschirm und verfolgte die Bundesratssitzung im Livestream. Der Grund: Die „Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften“ stand mit auf der Tagesordnung. Hinter diesem sperrig klingenden Beamtendeutsch steht der sogenannte B196-Führerscheinzusatz, der es Pkw-Fahrern nach Erfüllung gewisser Bedingungen ermöglicht, 125er-Leichtkrafträder zu fahren.
Die Auflagen und Regeln im Detail: Die Fahrerschulung umfasst mindestens vier theoretische und fünf praktische Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten; man muss seit mindestens fünf Jahren in Besitz des Führerscheins der Pkw-Klasse B sein; man muss mindestens 25 Jahre alt sein; es gibt weder eine praktische noch eine theoretische Prüfung; der B196-Zusatz gilt bloß in Deutschland.