Amtsgericht Betzdorf
Sex in Bar: Keine Beweise für Video-Verbreitung
Ein 30-Jähriger soll den Sex mit einer Frau gefilmt haben und später an den Ex-Freund geschickt haben. Doch vor Gericht sind die Aussagen der Frau und ihres Ex-Freundes so dünn, dass es für eine Verurteilung nicht ausreicht.
Thomas Leurs

Ein 30-Jähriger muss sich vor dem Amtsgericht Betzdorf verantworten. Ihm wird vorgeworfen, den Geschlechtsverkehr mit einer Frau gefilmt und später an deren Ex-Freund geschickt zu haben. Doch der kann sich vor Gericht an nichts mehr erinnern.

Es soll an einem Oktobertag im Jahr 2023 geschehen sein. In einer Bar im Kreis Altenkirchen, in der der Angeklagte arbeitet, soll er mit einer Mitarbeiterin nach Ladenschluss in den Räumlichkeiten der Lokalität Geschlechtsverkehr gehabt haben. Diesen solle er mit seinem Handy aufgenommen haben. Zudem habe eine Überwachungskamera das Liebesstelldichein festgehalten. Mehrere Wochen später solle er die beiden Videos an den Ex-Freund der Frau geschickt haben. So ist es dazu gekommen, dass die junge Frau den Angeklagten angezeigt hat. Der Tatvorwurf: Verbreitung pornografischer Schriften.

Der Angeklagte selbst, der ohne Verteidiger vor Gericht erscheint, bestreitet nicht den Geschlechtsverkehr. Den habe es gegeben. Doch von den Videos will er nichts wissen. Er bestreitet, den Geschlechtsverkehr gefilmt zu haben. Videokameras gebe es in der Bar, doch diese seien nicht in Betrieb gewesen. Die Vorwürfe gegen ihn bezeichnet er als „totalen Schwachsinn“.

Angeklagter will keine Videos verschickt haben

Auch den Account, über den er die beiden Videos an den Ex-Freund geschickt haben soll, kenne er nicht. Einige Wochen nach dem Vorfall in der Bar habe sich die Frau bei ihm telefonisch gemeldet und ihn stark beleidigt, wie er der Richterin sagt. Daraufhin soll es zu einem Treffen der beiden gekommen sein, bei dem die Frau den Angeklagten mit einem Chatverlauf an ihren Ex-Freund konfrontiert habe. „Ich war das aber nicht“, sagt der heute 30-jährige Angeklagte. Die beiden gingen auseinander und er ging davon aus, dass die Sache geklärt sei. Doch 15 Minuten später habe sie in wieder angerufen und ihm gedroht: Entweder er zahle ihr 800 Euro oder sie erstatte Anzeige.

So steht also erst mal Aussage gegen Aussage. Der Ex-Freund, an den mutmaßlich die Nachrichten und die Videos geschickt worden sein sollen, kann als Zeuge nicht zur Aufklärung des Falls beitragen. Er habe keine genaue Erinnerung mehr daran, antwortet der 22-Jährige der Richterin, als sie ihm nach den Ereignissen befragte, ohne genau darauf einzugehen, worum es konkret geht. Zum Angeklagten habe er nie Kontakt gehabt, aber ihn ein Mal in der Bar gesehen. In welchem Verhältnis seine Ex-Freundin mit dem Angeklagten stehe, könne er ebenfalls nicht sagen.

Zeuge hat keine klaren Erinnerungen an den Vorfall

Die Richterin muss den Zeugen dann an seine eigenen Aussagen, die er bei der Polizei gemacht hat, erinnern. Damals habe er einen neuen Account angelegt und dort Videos bekommen, die aber bald darauf wieder weg gewesen seien. Auch das Polizeiprotokoll lässt das Erinnerungsvermögen des Zeugen nicht wacher werden. Er wisse davon nichts mehr, es könne aber gut möglich sein, dass es die Videos gegeben habe. Nach kurzer Überlegung legte der Zeuge sich doch fest, dass er diese Videos erhalten habe. Er könne sie aber auf Nachfrage der Richterin nicht mit den Angeklagten in Verbindung bringen. Auch könne er sich nicht mehr erinnern, was genau auf den Videos zu sehen gewesen ist.

Zuletzt war noch die junge Frau als Zeugin geladen, die dem Angeklagten die Verbreitung pornografischer Schriften vorgeworfen hat. Ihrer Aussage zufolge habe es neben Videos auch Fotos gegeben, die von ihrer verbreitet worden waren. Die Videos kenne sie nur aus Erzählungen, es seien aber mindestens zwei Videos gewesen, ist sich die Zeugin sicher. Als die Richterin die junge Frau fragt, warum sie Strafanzeige erstattet habe, überlegt sie ganz kurz und antwortet: „Gute Frage.“ Sie sei richtig sauer auf ihn gewesen und wollte ihm vielleicht etwas Böses. Auf die Frage, ob sie immer noch böse auf den Angeklagten sei, antwortet sie: „Nicht böse, aber enttäuscht.“

Verfahren wird eingestellt

Nach einer nicht mal einstündigen Verhandlung ist sowohl dem Staatsanwalt als auch der Richterin klar, dass die schwammigen Aussagen der beiden Zeugen nicht reichen, um den Angeklagten zu verurteilen. So wird das Verfahren eingestellt.

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