„Deine Mutter würde sich im Grabe umdrehen.“ Mit aufgebrachter Stimme schimpft Agnes S. vor dem Landgericht Koblenz. Die Schelte gilt Stefan P. (Namen von der Redaktion geändert). Der 49-Jährige, Sohn einer guten Freundin der 81-Jährigen, hat seine Nachbarin vor gut einem halben Jahr in deren Wohnung in Wissen überfallen. Was hat ihn zu der Tat bewogen? Wie hat er die Seniorin in Todesangst versetzt? Wie ist das Urteil ausgefallen?
Lange Liste an Vorwürfen
Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft sind nicht von schlechten Eltern: Besonders schwere räuberische Erpressung in Tateinheit mit Bedrohung und Freiheitsberaubung, dazu kommt Computerbetrug. Für diese Vergehen ist der geständige Angeklagte zu einer Haftstrafe von insgesamt fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt worden.
Die 2. Strafkammer des Landgerichts Koblenz unter Vorsitz des Richters Andreas Groß sah es als erwiesen an, dass P. sich am 18. April dieses Jahres unter einem Vorwand gewaltsam Zugang zur Wohnung des Opfers verschafft hat, die Frau mit einem Messer dazu gezwungen hat, ihm die EC-Karte auszuhändigen und die Pin-Nummer zu nennen, die damals 80-Jährige daraufhin in ihr Badezimmer eingeschlossen und binnen weniger Minuten an einem Geldautomaten in der Nähe 1000 Euro abgehoben hat. Das Tatmotiv: drückende Spielschulden, Forderungen der Bank, Mietrückstand.
Angeklagter zeigt Reue
Vor Gericht zeigt sich der Angeklagte, der drei Wochen nach der Tat an seinem Arbeitsplatz in Troisdorf festgenommen worden war, reuig. „Was ich gemacht habe war unterste Schublade, war schäbig“, gibt er den Tränen nahe zu. „Der hat meine Seele verletzt, mir meine Fröhlichkeit genommen“, berichtet Agnes S. von dem, was der Überfall an jenem schrecklichen Donnerstagmorgen im April mit ihr gemacht hat: Angstzustände, Depressionen, Schlafstörungen, Appetitlosigkeit sind die Folgen. Bis heute leidet sie darunter, wartet auf einen Reha-Termin.
Die Entschuldigung ihres früheren Nachbarn, der inzwischen nicht mehr in Wissen wohnt, nimmt das Opfer schweren Herzens an. „Ich will endlich fertig werden damit“, so ihre Begründung.