Landrat Enders sieht die Verwaltung bei der Umsetzung des neuen Staatsangehörigkeitsgesetzes vom Land allein gelassen
Schnellere Einbürgerung möglich – aber dem Kreis Altenkirchen fehlt Personal
Einbürgerungsurkunde und Reisepass
Das neue Staatsangehörigkeitsgesetz gilt seit Ende Juni. Die zu erwartende Steigerung bei den Einbürgerungsanträgen ist für den Altenkirchener Landrat Peter Enders von der Verwaltung nicht zu bewältigen, ohne Personal von anderen Aufgaben abzuziehen. Foto: dpa/Fernando Gutierrez-Juarez
Fernando Gutierrez-Juarez. picture alliance/dpa

Seit gut zwei Monaten hat Deutschland ein neues Staatsangehörigkeitsgesetz. Dieses sieht vor, die Einbürgerung von Migranten zu erleichtern und ihnen einen schnelleren Zugang zur deutschen Staatsbürgerschaft zu ermöglichen. Mehr Anträge heißt aber auch mehr Arbeit für die Verwaltung – einen Fakt, den Landrat Peter Enders in einem Briefwechsel mit dem Mainzer Familien- und Integrationsministerium kritisch zur Sprache bringt.

Aktualisiert am 02. September 2024 08:11 Uhr
„Sie führen aus, dass das Integrationsministerium den Einbürgerungsbehörden selbstverständlich zur Seite stehe und sie bei der Umsetzung des neuen Staatsangehörigkeitsgesetzes unterstütze. Insofern beantrage ich, dass den Landkreisen durch das Land Amtshilfe in Form einer Personalgestellung geleistet wird“, so Enders in einer Antwort auf ein Schreiben von Staatssekretär Janosch Littig.

Wählen Sie Ihr Abo und lesen Sie weiter:

Bildschirm und Smartphone Zugriff auf alle Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen 4 Wochen
für 
0,99 € testen
Bildschirm und Smartphone
Zugriff auf alle
E-Paper Ausgaben und Online-Artikel
Kalender Monatlich kündbar
Multimediainhalte Newsletter, Podcasts
und Videos
4 Wochen testen
4 Wochen
gratis testen

Sie sind bereits Abonnent? Hier anmelden

Weitere lokale Nachrichten