Von unserem Redakteur Volker Held
Altenkirchen – Die Kreisverwaltung hat per Verfügung 53 Pferde, die auf einem Pferdehof in der Verbandsgemeinde Altenkirchen beheimatet waren, beschlagnahmt.
Als Grund nannte Amtstierärztin Dr. Ruth Schönberger „schlechte und nicht artgerechte Haltungsbedingungen“. Von den 58 Tieren, die zum Zeitpunkt der Anordnung der Verfügung auf dem Gelände standen, waren bis zur Vollstreckung bereits zwei verkauft und zwei anderweitig untergebracht worden. Eins war laut Schönberger verendet.
„Es waren nicht genügend große und den Anforderungen entsprechende Liegeflächen für alle Tiere vorhanden, darüber hinaus mussten sie sich in tiefem Matsch bewegen“, beschrieb Schönberger die Umstände, die das Veterinäramt veranlasst hatten, die „Wegnahme nach Paragraf 16 a des Tierschutzgesetzes“ in die Wege zu leiten. Zuvor seien die Tierhalter mehrfach auf nicht ordnungsgemäße Bedingungen in den Unterständen und auf dem Freigelände hingewiesen worden und hätten Auflagen erhalten, die Missstände abzustellen, was nicht korrekt geschehen sei. Die Pferde lebten in der „Offenstallhaltung“.
Schönberger sprach von ausgetretenen Pfaden, auf denen sich bei Regen Sturzbäche entwickelt hätten, die durch die Unterstände geflossen und dann – mit Urin und Kot versetzt – in einen Bach gemündet seien. Die Unterstände hätten teilweise aus für die Tiere gefährlichem Material bestanden, auf den Wegen, die die Pferde nahmen, hätte scharfkantiges Material herausgeragt.
Der Pferdehof hat zur Wahrung seiner Interessen einen Rechtsanwalt eingeschaltet. Es sei eine Hexenjagd gegen den Hof im Gange, hieß es aus dem Umfeld. Das Veterinäramt der Kreisverwaltung habe sehr widersprüchliche Auflagen gemacht. Diese habe man immer versucht zu erfüllen. Auch sei der kritisierte „Paddock“ (Koppel) bereits vor dem Abtransport der Tiere geschlossen worden. Der Matsch sei maximal „huftief“ gewesen. Die Pferde wären eine gewachsene Herde gewesen, die meisten seien hier geboren worden, alle gesund gewesen. „Wir sind psychisch am Ende und hoffen, dass alle zurückkommen.“
Von den 53 Pferden wurden am Tag der Vollstreckung der Verfügung, an der rund 20 Männer und Frauen des Veterinäramtes, des Ordnungsamtes der Verbandsgemeindeverwaltung Altenkirchen, der Unteren Wasserbehörde und der Polizei teilnahmen, sieben direkt verkauft und von den neuen Besitzern prompt mitgenommen. Vier weitere konnten anderweitig untergebracht werden, weitere zwölf sind inzwischen ebenfalls verkauft worden, so dass noch 30 den Besitzer wechseln müssen. Dieser Bestand ist zweigeteilt und bei Viehhändlern in der Region und in Offenstallhaltung untergekommen. Schönberger hatte keinen schlechten Eindruck von den Pferden unterschiedlicher Größen und Rassen: „Sie standen nicht schlecht im Futter, waren zutraulich und menschenbezogen. Es sind keine wilden Tiere.“ Unter ihnen hätten sich auch ein paar befunden, die ihr Gnadenbrot bekommen hätten.
Für die Unterbringung der Tiere tritt der Kreis momentan finanziell in Vorleistung. Diese Kosten werden dem Tierhalter, der trotz Beschlagnahme allein nur als Verkäufer agieren darf, in Rechnung gestellt. Schönberger kalkuliert pro Monat und Pferd rund 250 Euro. Das Veterinäramt war durch eine anonyme Anzeige auf den Plan gerufen worden. Darüber hinaus hatte es im Anschluss weitere „Tierschutzanzeigen gehagelt“.