Kreis Altenkirchen
Saunabesuch wird vom 1. Juli an teurer
Der Saunabesuch wird in den meisten Einrichtungen vom 1. Juli an teurer
Jörg Niebergall

Kreis Altenkirchen. Auf Saunabesucher kommen höhere Kosten zu. Vom 1. Juli an entfällt die bisher geltende steuerliche Vergünstigung für Saunaeintrittsgelder.

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Das Bundesfinanzministerium hat den vergünstigten Umsatzsteuersatz von 7 auf 19 Prozent angehoben. Die kommunalen Betreiber von Saunaanlagen reagieren darauf zähneknirschend mit Preiserhöhungen für die Nutzer.

Wer die Sauna im Siegtalbad in Wissen besucht, der kann sich auf höhere Eintrittspreise gefasst machen. Nach erfolgter Zustimmung des Wissener Haupt- und Finanzausschusses sehen sich die Stadtwerke Wissen gezwungen, an der Preisschraube zu drehen. Nach Angaben von Geschäftsführer Dirk Baier soll die Tageskarte für Erwachsene künftig 13,50 Euro kosten; bisher waren 12 Euro zu zahlen. Die Abendkarte, die ab 19 Uhr gilt, kostet dann 11,50 Euro statt bisher 10 Euro.

Damit geben die Stadtwerke Wissen allerdings nicht nur die höhere Steuerbelastung an die Kunden weiter, sondern nutzen die Gunst der Stunde: Auf die Tageskarte zu 12 Euro bezogen, muss der Betreiber 1,13 Euro mehr an Umsatzsteuer abführen als bisher. Die Preiserhöhung hingegen fällt mit 1,50 Euro etwas höher aus.

Von der Änderung des Mehrwertsteuersatzes für den Saunabesuch hält Dirk Baier nicht viel, wie er auf RZ-Anfrage erklärt. „Man verteuert den Saunabesuch dadurch unnötig“, findet er und verweist auf die „ellenlangen Schreiben“ des Bäderverbandes an das Finanzministerium und den Bundestag. „Alles, was erreicht werden konnte, war eine Verschiebung der Erhöhung um ein halbes Jahr“, stellt der Stadtwerkechef resigniert fest. Rund 17 000 Euro mehr pro Jahr muss er nun ans Finanzamt abführen. Das Siegtalbad in Wissen zählt jährlich 15 000 Saunagäste.

Etwas anders stellt sich die Situation beim Molzbergbad in Kirchen dar. Geschäftsführer Christoph Weber erklärt, dass der Eintrittspreis zur Sauna dort nicht zum 1. Juli steigen wird. Einfache Erklärung: Das Molzbergbad hat die Preise bereits zum 1. März erhöht und dabei auch die Mehrwertsteuererhöhung schon im Blick gehabt. Statt 11 Euro kostet die Saunatageskarte in Kirchen seither 13 Euro. Auch hier handelt es sich nicht nur um die Weitergabe der höheren Steuerbelastung, die bei etwas mehr als einem Euro gelegen hätte. Bei jährlich etwa 25 000 Saunagästen im Molzbergbad kann sich das Finanzamt entsprechend auf rund 25 000 Euro an Mehreinnahmen freuen.

Christoph Weber ist der Meinung, dass der Bund im Rahmen der europäischen Vereinheitlichung der Steuersätze noch weitere bisher begünstigte Bereiche mit höheren Steuern belegen wird. Als Beispiel nennt Weber die Unterscheidung zwischen Freizeitbädern und solchen, die der Daseinsvorsorge dienen. Auch im Dierdorfer Aquafit steigen demnächst die Eintrittspreise – nicht nur wegen der höheren Steuerbelastung, sondern auch angesichts eines kalkulierten Defizits von etwa 490 000 Euro. Die Tageskarte für Erwachsene verteuert sich um 60 Cent, die Kurzzeitkarte um 50 Cent. Hier steht allerdings noch die Zustimmung des Verbandsgemeinderats aus, wie Bürgermeister Horst Rasbach erklärt.

Die privaten Saunaanbieter haben die Steuererhöhung ebenfalls auf dem Schirm. Die Preise bleiben aber erst einmal unberührt, wie eine RZ-Umfrage ergeben hat. Für Monte Mare, der bundesweit zahlreiche Anlage betreibt – unter anderem in Rengsdorf und Andernach – steht fest: „Wir werden in Rengsdorf unsere Preise zum 1. Juli nicht erhöhen“, sagt Sprecher Jörg Zimmer. Dafür reagiert das Unternehmen mit angepassten Öffnungszeiten. Zimmer: „Orientiert am Kundenaufkommen, schließen wir etwa sonntags künftig eine Stunde früher. Uns erscheint das als der kundenfreundlichere Weg, die Steuererhöhung aufzufangen.“

Davon abgesehen kritisieren die privaten Saunabetreiber den Schritt des Bundesfinanzministeriums vehement. Zimmer: „Herr Schäuble bestraft jetzt diejenigen, die ihren Teil an der privaten Gesundheitsvorsorge beitragen, mit höheren Steuern.“ Und er sagt voraus: „Das Thema wird aufkommen: Mit welchem Recht betreiben Kommunen Einrichtungen, die offenbar nicht mehr der Gesunderhaltung dienen, sondern in Berlin als normale Freizeitangebote wie eine Bowlingbahn oder ein Kino angesehen werden?“ Der Bund sei die Antwort auf diese Frage noch schuldig. (mp)

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