Landgericht Koblenz muss entscheiden: Hat der Angeklagte einen schweren Raub begangen?
Rolex-Betrug und Erpressung: Hat Angeklagter einen schweren Raub begangen?
dpa/Symbolfoto

Selbstbewusst und protzig wollte ein junger Mann aus Dortmund auftreten und sich daher eine Rolex-Uhr zulegen. Doch als er feststellen musste, dass er saftige 4500 Euro für eine Rolex-Fälschung von einem bereits verurteilten Betrüger ausgegeben hatte, fasste er den Entschluss, den Betrüger, mit einem Schlagring bewaffnet, zu erpressen und sich dadurch sein verloren gegangenes Geld zurückzuholen.  Bereits im Alter von 24 Jahren steht er mit 13 Vorstrafen im Bundeszentralregister. Um die nun anstehende 14. Vorstrafe ging es jetzt am Landgericht Koblenz unter dem Vorsitzenden Richter Rupert Stehlin.

{element} Die Staatsanwaltschaft legt dem 24-jährigen Angeklagten zur Last, dem 36-Jährigen, der ihm die gefälschte Rolex angedreht haben soll, im Januar 2020, nachdem er der Betrug durchschaut hatte, damit gedroht zu haben, seiner Ex-Frau und den Kinder in Kirchen etwas anzutun.

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