Koblenz/Daaden/Herdorf
Richter bestätigen die Zwangsfusion: Verbandsgemeinde Herdorf-Daaden ist rechtens

Die Stempel behalten ihre Gültigkeit: Die Verfassungsrichter haben die Rechtmäßigkeit der Verbandsgemeinde Herdorf-Daaden bestätigt. Archivfoto: Döring

Koblenz/Daaden/Herdorf. Die Richter haben entschieden: Die Eingliederung der Stadt Herdorf in die Verbandsgemeinde Daaden ist verfassungsgemäß. Der rheinland-pfälzische Verfassungsgerichtshof in Koblenz hat die sowohl von Daadener als auch von Herdorfer Seite eingereichten Klagen gegen die Zwangsfusion zurückgewiesen und damit die "neue" Verbandsgemeinde Herdorf-Daaden bestätigt.

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Von unserem Redakteur Daniel Weber Erst vor knapp zwei Wochen hatten Bürgermeister Wolfgang Schneider, Herdorfs Stadtbürgermeister Uwe Erner und die Fachanwälte beider Kommunen in der mündlichen Verhandlung in Koblenz noch einmal dargelegt, warum das Landesgesetz über die Eingliederung ihrer Ansicht nach fehlerhaft ist

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