Amtsgericht muss Prozess vertagen
Raub in Betzdorf: Wichtiger Zeuge fehlt
Ein junger Mann soll im Oktober 2023 einer Person 50 Euro gestohlen haben. Nun muss er sich wegen Raubes deswegen vor dem Amtsgericht verantworten.
Thomas Leurs

Wegen Raubes muss sich ein junger Mann vor dem Betzdorfer Amtsgericht verantworten. Er habe die Schulden eines Cousins am Betzdorfer Hauptbahnhof einfordern wollen und dabei mithilfe zweier Begleiter das Opfer um 50 Euro bestohlen. Doch die Richterin konnte erstmal kein Urteil fällen. Denn ein wichtiger Zeuge ist nicht erschienen.

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Lorik M. (Name geändert), ein 20-jähriger Betzdorfer, muss sich vor dem Amtsgericht in Betzdorf für einen Raub verantworten, den er laut Anklageschrift Ende Oktober 2023 begangen haben soll. Es geht um einen Betrag von 50 Euro. Doch der Fall konnte erst mal nicht aufgeklärt werden. Denn ein wichtiger Zeuge ist nicht vor Gericht erschienen.

Es soll am 25. Oktober in den Abendstunden geschehen sein. Dem Angeklagten wird vorgeworfen, mit zwei Unbekannten am Betzdorfer Bahnhof auf den Geschädigten zugegangen zu sein. „Du schuldest meinem Cousin noch Geld“, soll Lorik M. gesagt haben. Als das Opfer das Geld nicht hergeben wollte, sollen die beiden Begleiter des Angeklagten ihn geschlagen haben, in deren Folge sich Lorik M. der Geldbörse des Opfers bemächtigen konnte und daraus 50 Euro entwendet hat.

Lorik M. hat ein Alibi

Lorik M. bestreitet den Vorwurf und präsentiert ein Alibi. Er sei zu besagtem Zeitraum gar nicht am Betzdorfer Bahnhof gewesen. An besagtem Oktobertag sei er bis etwa 15 oder 16 Uhr auf der Arbeit gewesen. Dann sei er gute zwei Stunden bei seinem Vater in einer Werkstatt gewesen und im Anschluss zu seiner Tante gegangen, die nur fünf bis zehn Minuten weit zu Fuß entfernt wohnt.

Ein wichtiger Zeuge des Vorfalls ist somit der Vater des Angeklagten, um zu bezeugen, dass sich die Ereignisse so zugetragen haben, wie Lorik M. es der Richterin erzählt. Doch der Vater ist nicht zum Gerichtstermin erschienen. Der Vater habe kurzfristig das Land verlassen müssen, um zu seiner Mutter zu reisen.

Nicht erschienene Zeugen müssen Strafe zahlen

Darüber hatte er allerdings nicht das Amtsgericht in Betzdorf in Kenntnis gesetzt. Neben dem Vater fehlte zudem noch ein weiterer Zeuge aus Niederfischbach. Beide müssen nun wegen des Fehlens vor Gericht 300 Euro Strafe zahlen oder ersatzweise sechs Tage in Ordnungshaft verbringen. Der Raub am Bahnhof wird zu einem späteren Zeitpunkt fortgesetzt werden müssen.

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