AK-Land setzt auf Gelderaus Stadt-Land-Programm- Vorleistung erforderlich
Radwegekonzept: Warum der Kreis Altenkirchen für Förderung in den „Risiko-Gang“ schaltet
Wetter - Radtour am 1. Mai

Symbolfoto: dpa/Thomas Warnack

Thomas Warnack. picture alliance/dpa

Kreis Altenkirchen. Ist das AK-Land fit fürs Radfahren? Den wenigsten an Sieg und Wied dürfte diese Frage ein „Ja“ entlocken. Das wissen auch die Mitglieder des Kreisausschusses, die in ihrer jüngsten Sitzung deshalb erneut einen Versuch unternommen haben, in die Pedale zu treten und die Region zweiradtechnisch nach vorne zu bringen.

Lesezeit 3 Minuten

In der Praxis heißt das aber erst einmal Theorie – und das in Form eines neuerlichen Vorstoßes für ein Radwegekonzept. Einstimmig hat das Gremium beschlossen, dieses Konzept in Vorleistung umzusetzen und in Kombination mit einer oder mehreren Maßnahmen einen Förderantrag beim Sonderprogramm Stadt-Land zu stellen. Der Kreis schaltet also in den „Risiko-Gang“, muss die erforderlichen Mittel in den Haushalt einstellen und dann darauf hoffen, für Konzeptkosten und Umsetzung von Maßnahmen von einer Förderquote von 90 Prozent für finanzschwache Kommunen (mindestens aber 75 Prozent) zu profitieren. Alternativ hätte der Ausschuss sich für einen Förderantrag über Leader mit einem angestrebten Fördersatz von 65 Prozent entscheiden können.

„Topf ist gut gefüllt“

„Ich weiß aus sicherer Quelle, dass der Stadt-Land-Topf gut gefüllt ist und sehe da für den Kreis mehr Möglichkeiten“, warb Anna Neuhof (Grüne) für den letztlich gefassten Beschluss. Auch Bernd Becker (SPD) sprach davon, dass die Variante „aus einem Guss“ die Chancen auf eine Förderung erhöhe.

Zuvor hatte Klimaschutzmanager Stefan Glässner den Ausschussmitgliedern das Vorhaben sowie die Vorgeschichte erläutert. Demnach hat der Kreis zur Erstellung eines geförderten Radwegekonzepts in der Vergangenheit wiederholt Leader-Anträge gestellt, die aus unterschiedlichen Gründen immer wieder abgelehnt worden sind. Zuletzt hatte der Landkreis im April 2024 einen Projektsteckbrief bei der „Lokalen Aktionsgruppe“ (LAG) der Leader-Region Westerwald-Sieg eingereicht.

Auch wenn das Vorhaben, so Glässner, grundsätzlich förderfähig gewesen wäre, sei der Fördertopf aufgrund der Vielzahl von Anträgen nicht ausreichend gewesen, sodass statt der beantragten 65 Prozent nur noch eine Quote von weniger als 50 Prozent in Aussicht stand. Deshalb habe man, in Abstimmung mit Landrat Peter Enders, den Projektsteckbrief zurückgezogen.

Jetzt hofft der Kreis, mit dem Umstieg auf das Sonderprogramm Stadt-Land mit einem mehr als weniger kalkulierbaren Risiko zum Ziel zu kommen. Mit diesem Programm unterstützt der Bund zwischen 2021 und 2028 Ausgaben der Länder und Kommunen bei Investitionen in den Radverkehr mit insgesamt rund 1,8 Milliarden Euro. Auf Rheinland-Pfalz entfällt ein Gesamtbetrag von knapp 90 Millionen Euro.

Grundsätzlich sieht die Förderrichtlinie zwar nur die Förderung von investiven Maßnahmen vor. Als Beispiele nannte Glässner hier die Errichtung einer gesicherten Fahrradabstellanlage oder die Beschilderung von Wegen. Allerdings besteht die Möglichkeit, dass vorgelagerte Radwegekonzepte ebenfalls gefördert werden. Sie müssen dazu aber in Verbindung mit mindestens einem konkreten Projekt stehen, das umgesetzt werden soll.

Drei Rechnungen auf dem Tisch

Drei Rechenbeispiele hat Glässner dem Ausschuss dann präsentiert, um die Theorie mit Zahlen anzureichern. Die Gesamtkosten für ein Radwegekonzept – hier hat der Kreis ein Angebot vorliegen – belaufen sich auf 157.000 Euro. Zusammen mit dem Eigenanteil Investition von 35.000 Euro geht es um eine Gesamtsumme von 192 000 Euro. Im Falle einer 90-prozentigen Förderung aus dem Stadt-Land-Programm für finanziell schwächer gestellte Kommunen bliebe für den Kreis eine Summe von 19 200 Euro. Sollte hier der Regelfördersatz von 75 Prozent greifen, würde sich der Eigenanteil auf 48.000 Euro erhöhen.

Dem stünde bei einer Leader-Förderquote von 65 Prozent für das Radwegekonzept eine Summe von 54.950 Euro entgegen, die der Kreis berappen müsste – alle sich daraus ergebenden Investitionen wären außen vor.

Doch wie hoch ist die Gefahr, dass der Kreis sich für die Kosten des Radwegekonzepts alleine abstrampeln muss? „Das Risiko dürfte nach jetzigem Stand überschaubar sein, dass bereits 2025/2026 keine Haushaltsmittel mehr zur Verfügung stehen“, heißt es in der Sitzungsvorlage. Ausgeschlossen werden könne dies aber ebenso nicht wie eine Anpassung der Förderrichtlinie oder dass der Fördermittelgeber die Kosten für die Konzepterstellung als unverhältnismäßig zur investiven Maßnahme bewertet. Was den Ausschuss letztlich auch optimistisch stimmte: Das Förderprogramm wurde gerade erst bis ins Jahr 2028 verlängert.

Top-News aus der Region