Er hat insgesamt zehn Vorstrafen, war mehrfach in Haft und steht unter vierfach laufender Bewährung: Der 46-jährige Angeklagte aus dem AK-Land hat ziemlich viel auf dem sogenannten Kerbholz. Nun muss er sich erneut wegen verschiedener Betäubungsmitteldelikte vor der 12. Strafkammer um Richterin Anne Werner verantworten.
Da aufgrund einer geständigen Teileinlassung mit einer Verurteilung zu rechnen ist, werden voraussichtlich die vier Bewährungsstrafen widerrufen oder in eine Gesamtstrafe umgewandelt. Was bedeutet, dass der Angeklagte mit einer sechsjährigen Haftstrafe zu rechnen hat.