Vater und Sohn mussten sich wegen gefährlicher Körperverletzung vor Amtsgericht verantworten
Prozess um tätlichen Angriff: Zeuge verstrickt sich immer mehr in Widersprüche
Justitia
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Hendrik Schmidt. DPA

Betzdorf/Brachbach. Ein Vater und sein Sohn mussten sich am Montagvormittag vor dem Betzdorfer Amtsgericht wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten. Sie sollen im März vergangenen Jahres in Brachbach bei einem Streit einen Mann und dessen Stiefsohn geschlagen haben. Nach der mehr als zweistündigen Verhandlung wurde das Verfahren eingestellt. Die Nerven der Staatsanwaltschaft und der Richterin wurden aber eher durch den Geschädigten auf die Probe gestellt als durch die Angeklagten.

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„Sie müssen schon bei einer Sache bleiben“, sagt der Staatsanwalt zum Stiefsohn, der im Zeugenstand sitzt. „Sie können nicht A sagen und dann mit B kommen.“ Es war mitunter schwer für Staatsanwaltschaft und Richterin herauszufinden, was genau an diesem frühen Nachmittag im März 2021 passiert war.

In einer Polizeimeldung von damals wird der Vorfall wie folgt geschildert: Gegen 14 Uhr ist es am 20. März 2021 in der Karl-Dresler-Straße in Brachbach zu einem handfesten Streit zwischen dortigen Anwohnern beziehungsweise deren Gästen gekommen. Grund für die Auseinandersetzung war ein falsch geparktes Auto auf dem Grundstück eines Wohnhauses und entsprechende Beschwerden darüber. Im Verlauf des Streites wurden ein 44-Jähriger und 33-Jähriger am Kopf leicht verletzt, sodass eine ambulante Versorgung nötig war.

So wird der Vorfall im Groben auch von Stiefsohn und Stiefvater beschrieben. Beide seien von einer Testfahrt mit dem Auto zurückgekommen. Die Einfahrt zum Haus sei zum Teil von einem anderen Wagen versperrt gewesen. Als der Stiefvater den darin sitzenden jungen Mann bat, etwas zur Seite zu fahren, habe dieser nicht geantwortet. Die Straße war zu diesem Zeitpunkt mit einigen Autos zugeparkt.

Dann sollen mehrere Männer auf die beiden zugegangen sein, sie eingekreist haben und der angeklagte Vater den Stiefvater ins Gesicht und auf die Brust geschlagen haben. Daraufhin sollen beide in das Haus gegangen sein, der Stiefvater habe die Polizei gerufen. Bei weiteren Nachfragen kam es aber immer wieder zu Widersprüchen. Einmal hieß es, der Vater sei kurz nach den Schlägen ins Haus gegangen, dann, er sei noch fünf bis zehn Minuten draußen gewesen. Die Richterin machte ebenfalls stutzig, dass der Stiefsohn zwar genau benennen konnte, wer seinen Stiefvater geschlagen, aber nicht, wer ihn „geschubst“ habe. Einmal war die Mutter des Zeugen bei einem weiteren Vorfall in der Eingangstür anwesend, dann wieder nicht.

Am Ende einigten sich Staatsanwaltschaft, die Richterin und der Verteidiger nach einer fünfminütigen Pause auf die Einstellung des Verfahrens. Die beiden Angeklagten zahlen je 500 Euro an den Verein Brücke Altenkirchen.

Von Thomas Leurs

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