Justiz Mann (32) und Frau (26) aus Katzwinkel sollen durch illegale Geschäfte gut gelebt haben - Anwälte des Paares erheben schwere Vorwürfe gegen Polizisten
Prozess um Drogengarage: Anwälte nehmen Polizisten in die Zange
Symbolbild: dpa​

Katzwinkel/Koblenz. Dicke Luft im Prozess um geheimes Drogenlager: Seit Februar muss sich ein mutmaßliches Dealer-Paar (26, 32) aus Katzwinkel vor dem Landgericht Koblenz verantworten. Denn: Im Sommer 2017 fanden Polizisten in ihrer Wohnung und einer von ihnen genutzten Garage Marihuana, Amphetamine, Ecstasy, Kokain und eine Schreckschusspistole. Jetzt haben zwei Beamte die Einsätze vor Gericht geschildert – und sich dabei schweren Vorwürfen aussetzen müssen. Die Anwälte des Paares halten die Durchsuchungsmaßnahmen nämlich für rechtswidrig. Einer von ihnen bezeichnete das Vorgehen der Polizisten gar als Frechheit.

Es ist ein schwieriger Prozess um einen skurrilen Fall: Am 23. Juli 2017 wendet sich die 26-Jährige an die Polizei und meldet einen Einbruch in ihrer Wohnung. Zeitgleich erhalten die Beamten einen Hinweis, dass ihr Freund mit einem gefälschten Motorradführerschein unterwegs sei – und sich an diesem Morgen in einer Garage in der Nähe von Katzwinkel aufhalte. Als die Beamten dort eintreffen, nimmt einer von ihnen einen Cannabisgeruch wahr – und findet eine Plastiktüte, die mit rund 200 Gramm Marihuana gefüllt ist.

Im Anschluss wird auch die Wohnung des Paares durchsucht und der 36-Jährige festgenommen. Eine Woche später durchsuchen die Polizisten erneut die Wohnung des Paares, weil sie dort eine Schusswaffe vermuten. Nachdem sie in der Küche Kleinstmengen Amphetamine finden, durchsuchen sie auch die Garage noch einmal – und stellen dort unter anderem 93 Ecstasy-Pillen sicher. Aus diesem Grund nehmen sie auch die 26-Jährige fest. Der Verdacht: Sie führte die Geschäfte ihres inhaftierten Freundes nahtlos fort.

So schilderten es die Beamten im Prozess – und wurden deshalb von den Verteidigern des Paares in die Zange genommen. Die Anwälte werten beide Durchsuchungen als rechtswidrig, einige Beweise deshalb als nicht verwertbar. Rüdiger Böhm, der die 26-Jährige vertritt, fragte einen der Beamten: „Auf welcher rechtlichen Grundlage haben Sie überhaupt von dem Angeklagten verlangt, aus der Garage rauszukommen?“ Der Polizist antworte: „Wegen des bestialischen Cannabisgeruchs.“ Martin Nitschmann, Anwalt des 32-Jährigen, legte nach: „Ist Ihnen mal der Gedanke gekommen, eine richterliche Anordnung für die Durchsuchung anzufordern?“ Der Polizist: „Es drohte Beweismittelverlust.“ Da platzte Rüdiger Böhm der Kragen: „Ich lasse mir diese Geschichten nicht gefallen. An welches Gesetz hält man sich, durch eine Garage zu spazieren, wenn man eigentlich den Auftrag hat, einen Mann mit einem gefälschten Führerschein zu kontrollieren?“

Und auch die Durchsuchung am 1. August brachte die Anwälte in Wallung. Denn: Der Durchsuchungsbeschluss galt offenbar nur für die Wohnung des Paares, nicht für die Garage. Außerdem richtete er sich gegen den 36-Jährigen, nicht gegen seine Freundin. Und: Es sollte nach einer Waffe gesucht werden, nicht nach Drogen. Doch die Polizisten wühlten offenbar auch in der Handtasche der 26-Jährigen, durchstöberten den Chatverlauf ihres Handys – und belehrten sie dabei offenbar nicht hinreichend als Beschuldigte. Der Anwalt der Frau schimpfte: „Das ist eine Frechheit!“

Laut Anklage nahm das Paar mit seinen Drogengeschäften insgesamt 11 000 Euro ein – und machte sich davon ein gutes Leben. Eine neue Küche, ein neues Motorrad und zwei neue Mobiltelefone sollen sich die mutmaßlichen Dealer angeschafft haben. Die Polizei beschlagnahmte bei ihnen mehr als 5000 Euro in kleinen Scheinen. Wir werden weiter über den Prozess berichten.

Von unserem Reporter Eugen Lambrecht

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