Drogenprozess: Angeklagter (36) bestreitet, Geschäfte mit Waffen abgesichert zu haben
Prozess um bewaffneten Drogenhandel: Machete soll der Gartenarbeit gedient haben
Justitia
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Arne Dedert. DPA

Koblenz/Wissen. Drei Angeklagte, die ursprünglich aus Nordrhein-Westfalen stammen, müssen sich derzeit wegen bewaffneten Drogenhandels in nicht geringer Menge vor der 10. Strafkammer um Richterin Julia Rau am Landgericht Koblenz verantworten.

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Am dritten Verhandlungstag präsentierte der Sachverständige Gerhard Buchholz sein Gutachten. Ausführlich berichtete er über die tragischen Erlebnisse, die Drogensucht sowie die gescheiterten Lebenswege der Beschuldigten.

Der 32-jährige Angeklagte, der eine schwierige Kindheit in verschiedenen Pflegeheimen erlebt hatte, ist seit 20 Jahren Drogenkonsument. Wenn er nicht inhaftiert war, hat er regelmäßig fünf bis acht Cannabis sowie zwei Linien Amphetamin pro Tag konsumiert. An Feiertagen nahm er zudem ein bis zwei Gramm Kokain. Mit 11 Jahren begann er mit dem Alkoholkonsum, mit 15 Jahren trank er regelmäßig Wodka, wie der Gutachter berichtete. „Wenn er nicht therapiert werden würde, würde er wieder zu den Drogen greifen“, sagte Buchholz und empfahl daher die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt.

Über eine Verteidigererklärung räumte der 32-Jährige den gemeinsamen Drogenhandel mit dem 36-jährigen Mitangeklagten ein, um seinen Eigenkonsum zu decken. Für den Besitz bei Durchsuchungen gefundener Waffen hatte er jeweils eigenartige Erklärungen parat: Der gefundene Dolch habe zur Verarbeitung des Cannabis gedient, ein Baseballschläger zum Spielen mit seinem Sohn. Eine Machete habe er zur Gartenarbeit benötigt.

Die ehemaligen Verpächter, auf deren Gelände in Wissen die Angeklagten eine Weile unterkamen und dort Cannabis anbauten, trauten vor allen den beiden männlichen Angeklagten nicht: „Normale Pächter waren das nicht“, sagte ein Verpächter im Zeugenstand und ergänzte: „Besonders auffällig waren die beiden Männer, die immer zwei Kinder dabei hatten.“

Der 36-jährige Angeklagte gestand bereits am vergangenen Verhandlungstag den Drogenhandel in nicht geringer Menge. Bereits mit elf Jahren hatte er laut Gutachter seinen ersten Vollrausch. Anschließend trank er als Jugendlicher regelmäßig Wodka, Korn oder mit Schulkameraden einen halben Kasten Bier. Sofern er nicht inhaftiert war, konsumierte er regelmäßig fünf bis sechs Gramm Marihuana täglich, wobei es manchmal auch zehn Gramm sein konnten. Im Alter von 13 Jahren nahm er das erste Mal Amphetamin. Später konsumierte er fünf bis zehn Gramm täglich. Aber auch härtere Drogen wie Kokain, Heroin und Ecstasy nahm er bereits zu sich.

Seine sechs Drogentherapien habe er nie regulär beendet, wie Buchholz erklärte. Einer regulären Arbeit ging er selten nach. Zudem habe regelmäßig Maßnahmen des Jobcenters abgelehnt und lieber von Sozialhilfe gelebt. Seinen Hauptschulabschluss habe er nie nachgeholt.

Aufgrund ihrer dramatischen Vergangenheit griff Buchholz zufolge die 36-jährige Angeklagte zu Betäubungsmitteln. 2010 erlebte sie die Loveparade-Katastrophe in Duisburg mit. Zudem berichtete der Gutachter über mehrere Übergriffe des Ex-Lebensgefährten gegenüber der 36-jährigen, die ihr bis heute schwer zu schaffen machen. Daher habe sie auch seit vielen Jahren Albträume. Amphetamin und Cannabis konsumiere sie seit drei Jahren. Während sie bis zu zehn Gramm Cannabis täglich rauchen würde, habe sie fünf bis zehn Gramm Amphetamin pro Tag geschnieft. An Silvester nahm sie zudem Kokain und MDMA zu sich.

Im Gegensatz zu den anderen beiden Angeklagten habe sie eine schöne Kindheit mit liebevollen Großeltern gehabt. „Wenn sie sich nicht therapieren lässt, wäre von ihr mit weiterer Beschaffungskriminalität zu rechnen“, sagte Buchholz über die vorbestrafte Frau.

Der Prozess wird am Mittwoch, 21. Dezember, um 9 Uhr fortgesetzt.

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