Zur Absicherung ihrer Geschäfte sollen einzelne Bandenmitglieder bewaffnet gewesen sein. Nach Informationen der Rhein-Zeitung umfasst die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft 27 Seiten.
Während einem 29-jährigen Mann aus Altenkirchen rund 50 Taten vorgeworfen werden, soll die 21-jährige Komplizin nur bei zwei Fällen beteiligt gewesen sein, so ein Gerichtssprecher.
Bei der Festnahme der Beschuldigten fand man bei einem Angeklagten neben einer kleineren Menge Marihuana ein großes Klappmesser griffbereit in einer Hüfttasche. In der Wohnung eines weiteren Beschuldigten stellten die Fahnder einen Elektroschocker sowie eine Gaspistole sicher.
Gehandelt wurde zumeist mit kleineren Mengen Marihuana, Haschisch, Amphetamin, Kokain und Ecstasy
Abgewickelt wurden – so ein Informant – die meisten Drogengeschäfte im Bereich des Altenkirchener Bahnhofs sowie im Parc des Tarbes. Gehandelt wurde zumeist mit kleineren Mengen Marihuana, Haschisch, Amphetamin, Kokain und Ecstasy. Doch es gab auch einen großen Deal.
So verkaufte der 29-jährige Hauptangeklagte mit seinem Komplizen am 4. Juli 2019 auf dem Parkplatz von Kaufland in Kirchen jeweils ein Kilogramm Marihuana und Amphetamin sowie 197 Ecstasytabletten.
Die Staatsanwaltschaft stützt ihre Anklage unter anderem auf die Ergebnisse der Überwachung der Handys der Bandenmitglieder.
Beim Abhören der Protokolle wird schnell klar: Viele Geschäfte wurden per Telefon verabredet, und die Kunden wurden auch schon mal nach Hause bestellt.
So wie eine jetzt 18-jährige Zeugin. Sie hatte bei ihrer Vernehmung gegenüber der Polizei angegeben, dass dem Drogendealer sehr wohl bewusst gewesen sei, dass sie minderjährig war.
„Das ist ein Fall, wo ein Jurist die Stirn runzeln muss.“
Die Angeklagten haben sich, so der Gerichtssprecher, bislang nicht zu den Vorwürfen geäußert. Weil die Identität und der Aufenthaltsstatus von drei Beschuldigten (28, 25 und 29 Jahre alt) erörtert werden sollte, wurde die zuständige Sachbearbeiterin der Ausländerbehörde als Zeugin gehört.
Sie erklärte: Vom Hauptangeklagten, der bereits mehrfach strafrechtlich aufgefallen ist, gibt es keine Nachweise über dessen Identität. Er kam 2011 nach Deutschland und erhielt 2012 die Anerkennung als Flüchtling, die jedoch mittlerweile intensiv geprüft wird.
Dazu bemerkte der Vorsitzende Richter Martin Schlepphorst: „Das ist ein Fall, wo ein Jurist die Stirn runzeln muss. Weil er den Flüchtlingsstatus hat, kann man keine Nachweise über die Identität erhalten.“