Ein Mann aus dem Unterkreis musste sich jüngst vor dem Amtsgericht Altenkirchen wegen dem Tatvorwurf der Bedrohung, Beleidigung und versuchter Nötigung seiner Ehefrau verantworten. Ungeschoren kam er nicht davon.
Der russischstämmige Angeklagte soll im Januar 2023 seine getrennt lebende Ehefrau als „Hure“ beziehungsweise „Schlampe“ bezeichnet haben. Er habe zudem ihrer Mutter über Whatsapp geschrieben, dass sie, wenn sie ihre Tochter wieder haben wolle, sie selbst in die Heimat zurückholen solle.