Ein auch für eine Gemeinde im Kreis Altenkirchen zuständiger Priester ist wegen des Besitzes kinder- und jugendpornografischen Medien zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. (Symbolfoto) Friso Gentsch. picture alliance/dpa
Wie geht es nach der eingelegten Berufung mit dem Verfahren gegen einen früheren leitenden Pfarrer wegen des Besitzes von Kinder- und Jugendpornografie weiter? Wir geben Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um den Fall.
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Bis ins Frühjahr 2025 war er als leitender Pfarrer tätig, zuständig auch für eine Gemeinde im AK-Land. Dann wurde er durch das Erzbistum Köln plötzlich vom Dienst freigestellt und nun am 14. September vom Amtsgericht Waldbröl wegen des Besitzes von Kinder- und Jugendpornografie zu 14 Monaten auf Bewährung verurteilt.