Polizeiliche Prüfung ergab, dass die Grundlagen für eine Einrichtung nicht vorhanden sind
Polizeiliche Prüfung ergibt: Keine Waffenverbotszone in der Siegener Innenstadt
Symbolbild Polizei
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Silas Stein/dpa

Die Voraussetzungen zur Einrichtung einer Waffenverbotszone für die gesamte Siegener Innenstadt liegen nicht vor. Das hat eine Prüfung der Kreispolizeibehörde in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste NRW ergeben.

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In der Pressekonferenz zur Vorstellung der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) im Februar hatte der Abteilungsleiter der Kreispolizeibehörde Siegen-Wittgenstein, Polizeidirektor Bernd Scholz, gesagt, dass die Einrichtung einer Waffenverbotszone in der Siegener Innenstadt geprüft werde.

Anzahl der Messerangriffe gestiegen

Ausschlaggebend war der landesweite Anstieg von Messerangriffen. Die entsprechende Verordnung sieht vor, dass eine Waffenverbotszone eingerichtet werden kann, wenn eine Gefahrenprognose zu dem Ergebnis kommt, dass „das sachverhaltstypische Risiko das allgemeine Lebensrisiko erheblich übersteigt“.

Dabei können insbesondere folgende polizeiliche Erkenntnisse in Bezug auf das maßgebliche Gebiet zugrunde gelegt werden: erstens bereits begangene Straftaten unter Verwendung von Waffen und Messern, zweitens Feststellung einzelner Störer oder Störergruppen, die Waffen oder Messer mit sich führen, drittens Sicherstellung von Waffen oder Messern anlässlich einer Durchsuchung in einer Gewahrsamseinrichtung bei Störern, die sich zuvor in dem maßgeblichen Gebiet aufgehalten haben.

Im gesamten Kreisgebiet sind die Fallzahlen der Messerangriffe seit der statistischen Erfassung im Jahr 2020 von 50 Fälle auf 83 Fälle im Jahr 2022 gestiegen. In der Stadt Siegen stieg die Anzahl dieser Delikte von 16 auf 56. Allerdings fanden „lediglich“ 13 Fälle im öffentlichen Raum statt. Die Polizeiliche Kriminalstatistik ermöglicht aber keine weitere räumliche Untergliederung, sodass sie zur Betrachtung des Siegener Innenstadtbereichs nicht herangezogen werden kann. Daher erfolgte eine weitere Recherche, dieses Mal anhand Viva.

Dieses detaillierte Auswertungsergebnis verschafft uns Klarheit.

Der Leitende Polizeidirektor Bernd Scholz.

Diese Auswertung ergab 15 Sachverhalte, bei denen eine Waffe oder ein Messer mit Angriffsabsicht geführt wurde. Weiterhin sind 21 Straftaten und fünf Ordnungswidrigkeiten erfasst, bei denen eine Waffe oder ein Messer mitgeführt wurden. Hierbei handelte es sich überwiegend um Zufallsfunde. Anlass waren andere Straftaten wie Diebstähle, bei denen die Personen im Anschluss durchsucht wurden.

Sicherheit hat in der Siegener Innenstadt für den Landrat Priorität

Hinzu kommen weitere Sachverhalte, die sich am oder im Hauptbahnhof ereignet haben und damit durch die im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei temporär eingerichtete Waffenverbotszone abgedeckt sind (sechs Sachverhalte mit Waffen/Messern mit Angriffsabsicht und 51 Sachverhalte, wo eine Waffe / ein Messer lediglich mitgeführt wurde).

Der Leitende Polizeidirektor Bernd Scholz sagte: „Dieses detaillierte Auswertungsergebnis verschafft uns Klarheit. Die Grundlagen für die Einrichtung einer Waffenverbotszone sind aus mehreren Gründen nicht gegeben. Insbesondere fehlt es an der Häufigkeit entsprechender Sachverhalte, sodass die geforderte erheblich gesteigerte Gefahr des allgemeinen Lebensrisikos nicht vorliegt.“

Für Landrat Andreas Müller genießt die Sicherheit in der Siegener Innenstadt höchste Priorität: „Um diese zu gewährleisten, habe ich das Projekt Sichere Innenstadt Siegen noch einmal aufgewertet und als behördenstrategisches Ziel in die Verantwortung des Leitungsstabes der Kreispolizeibehörde Siegen-Wittgenstein gegeben. Wir werden die sichtbare polizeiliche Präsenz noch einmal erhöhen und die bereits bewährten gemeinsamen Einsätze mit dem Siegener Ordnungsamt sowie der Bundespolizei verstärken. Das ist zwar ein enormer Kraftakt, den wir aber stemmen werden.“ Die Kreispolizeibehörde werde die Entwicklung der Fallzahlen im Auge behalten, um im Bedarfsfall erneut die Prüfung anzustoßen. red

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