Einen absoluten Schutz gibt es für Reisefreudige nicht, doch die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz rät Urlaubern, vorab eine Beratung und Buchung durch das örtliche Reisebüro wahrzunehmen. Ina Fassbender. dpa
Eine verkorkste Busanreise zum Kreuzfahrtterminal hat viel Ärger und Unannehmlichkeiten für eine 45-köpfige Reisegruppe bereitgehalten. Doch welche Rechte haben Urlauber in einem solchen Fall? Wir haben dazu bei der Vebraucherzentrale RLP nachgehakt.
Mehrere Senioren haben sich bei unserer Zeitung aufgrund einer unangenehmen Reiseerfahrung mit dem Reiseanbieter Seereisedienst Elbflorenz beschwert. Wir wollten von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz mit Blick auf den Fall wissen: Welche Rechte haben Urlauber in einem solchen Fall?