Einen absoluten Schutz gibt es für Reisefreudige nicht, doch die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz rät Urlaubern, vorab eine Beratung und Buchung durch das örtliche Reisebüro wahrzunehmen. Ina Fassbender. dpa
Eine verkorkste Busanreise zum Kreuzfahrtterminal hat viel Ärger und Unannehmlichkeiten für eine 45-köpfige Reisegruppe bereitgehalten. Doch welche Rechte haben Urlauber in einem solchen Fall? Wir haben dazu bei der Vebraucherzentrale RLP nachgehakt.
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Mehrere Senioren haben sich bei unserer Zeitung aufgrund einer unangenehmen Reiseerfahrung mit dem Reiseanbieter Seereisedienst Elbflorenz beschwert. Wir wollten von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz mit Blick auf den Fall wissen: Welche Rechte haben Urlauber in einem solchen Fall?