Ortsgemeinde schreibt offenen Brief an Landräte und Verkehrsministerium
Offener Brief: Willrother machen Druck für Ortsumgehung
Von einer Ortsumgehung erhoffen sich viele Willrother eine Entlastung. Aber die Realisierung lässt auf sich warten.
Jörg Niebergall. jn

Willroth. Mit einem offenen Brief, unter anderem an die Landräte der Kreise Altenkirchen und Neuwied sowie die Verkehrsministerien auf Bundes- und Landesebene, will der Ortsgemeinderat Willroth seiner Forderung nach einer Ortsumgehung Nachdruck verleihen. Die Ortsgemeinde Willroth bemüht sich seit Jahrzehnten um eine Ortsumgehung der Bundesstraße 256.

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Seit 2016 ist dieses Vorhaben als vordringlicher Bedarf im Bundesverkehrswegeplan 2030 aufgenommen. Trotz vieler Gespräche zwischen kommunalen Interessenvertretern sowie den Planungs- und Genehmigungsorganen ist jedoch immer noch kein Baubeginn absehbar. Für den Gemeinderat unverständlicherweise ist zudem noch die Sanierung der Ortsdurchfahrt B 256 geplant. In einer Bürgerversammlung wird am Donnerstag, 11. April, ab 19 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Willroth über den Stand der Dinge informiert.

Nach mehreren schweren Unfällen wurden Verkehrsinseln als Überquerungshilfe gebaut. Die Forderung nach einer Fußgängerampel wurde jedoch genauso abgelehnt wie die nach einem Zebrastreifen. Die Begründung lautete: zu wenig Verkehr (eine Berechnung des Landesbetriebs Mobilität (LBM) für 2019 ging von 13.500 Fahrzeugen pro Tag aus) und zu wenige Fußgänger. Die Willrother verstehen nicht, warum der LBM Cochem nur einen Ort weiter, in Oberhonnefeld-Gierend (Kreis Neuwied), eine Fußgängerampel für die Querung der B 256 installiert hat.

Die Ortsgemeinde Willroth habe bereits im Jahr 2002 Vorkehrungen für eine mögliche Umfahrung getroffen, heißt es in dem offenen Brief. Man beauftragte auf eigene Kosten ein Planungsbüro für die Voruntersuchung und kaufte am möglichen Trassenverlauf Grundstücke an. 2020 hat der damalige LBM-Leiter Diez bei einem Termin in Willroth einen Baubeginn für 2027 in Aussicht gestellt. Doch trotz weiterer Treffen, auch mit Vertreten aus der Politik, ist seitdem kaum etwas passiert.

Erst auf beharrliche Nachfragen der Gemeindevertreter wurde die Erforderlichkeit eines Raumordnungsverfahrens geklärt und per Bescheid der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord vom 6. Januar 2022 entschieden. Doch obwohl diese Entscheidung zur Rückübertragung der Planungshoheit auf den LBM (Planfeststellungsverfahren) eine deutliche Verfahrensvereinfachung bedeutet, gibt es noch keinen verbindlichen Zeitplan für die Umsetzung.

Stattdessen laufen aktuell Planungen für eine Sanierung der bestehenden B 256 auch in der Ortslage von Willroth – ohne Berücksichtigung der künftigen Umfahrung. Hierfür soll die B 256 in Richtung der Nachbargemeinde Horhausen für mehrere Wochen gesperrt werden. Dies wird Pendler, Betriebe und vor allem Schüler, die zum Schulzentrum nach Horhausen müssen, vor Probleme stellen.

In einer Infoveranstaltung zur angekündigten Baumaßnahme haben Vertreter des LBM mitgeteilt, dass sie eine Umfahrung nicht in den nächsten fünf bis acht Jahren sehen. Zudem ist zu befürchten, dass die Sanierung sich später negativ für die Ortsgemeinde auswirkt, wenn es im Zuge der Herabstufung durch den LBM zur Gemeindestraße um den Ausbau geht.

Der Ortsgemeinde Willroth bittet in ihrem Schreiben um Folgendes:

  • Vorlage eines verbindlichen Zeitplans für die Ortsumgehung, der einen Baubeginn im Jahr 2027 oder früher vorsieht
  • Fertigstellung der Planung unter Berücksichtigung der Eingaben der Ortsgemeinde
  • umgehende Herstellung der Umfahrung ohne weitere Verzögerung
  • kurzfristige Maßnahmen zur sicheren Überquerung der B 256
  • Stopp der Sanierung der B 256 in der Ortslage, alternativ um die Zusicherung, dass die Sanierung keine negativen Auswirkungen auf Planung und Ausführung der künftigen Umfahrung haben wird.

Ressort und Schlagwörter

Kreis Altenkirchen

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