Der bewaldete Hügel des Hümmerichs liegt sozusagen im östlichsten Zipfel des Wissener Stadtgebietes, zwischen Mittelhof, Steineroth und Gebhardshain. Vor fast acht Jahren hatte die Altus AG, die heute in neuer Rechtsform als Altus renewables GmbH firmiert, den Bauantrag für damals noch drei Windkraftanlagen gestellt; im Herbst 2021 reduzierte die Antragstellerin ihr Vorhaben auf zwei Windkraftanlagen (aus dem förmlichen Genehmigungsverfahren gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz wurde somit ein vereinfachtes Verfahren). Heftiger Gegenwind kam in all der Zeit von der Bürgerinitiative Hümmerich.
Wie die Kreisverwaltung Altenkirchen als beklagte Genehmigungsbehörde auf Anfrage unserer Zeitung mitteilt, handele es sich bei dem Fall „Windpark Hümmerich“ ebenso wie in Friesenhagen um ein sogenanntes Bescheidungsurteil. Das bedeute, der Kreis müsse unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu über den Antrag der Firma Altus renewables GmbH entscheiden.
Demnach kam das Gericht zu dem Ergebnis, dass „erhebliche Beeinträchtigungen der Schutzziele des Vogelschutzgebietes Westerwald vorliegen“. Es stellte allerdings ebenso fest, dass eine dann erforderliche Abweichungsprüfung zugunsten der erneuerbaren Energien ausgehen müsse, da diese im überragenden öffentlichen Interesse lägen und der öffentlichen Sicherheit dienten. Mit anderen Worten: Hier macht sich die Energiewende bemerkbar.
Vogelschutz ist wichtig
Wie es in dem Antwortschreiben aus dem Kreishaus weiter heißt, müsse eine Genehmigung laut dem Urteil trotzdem mit Nebenbestimmungen beziehungsweise Schutzmaßnahmen gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz und sogenannten Kohärenzmaßnahmen ergehen. Dies soll gewährleisten, dass der Vogelschutz und auch die Integrität des Vogelschutzgebiets sichergestellt sind. Weitere aktuelle Stellungnahmen zu dem Koblenzer Gerichtsurteil waren weder von der Altus renewables GmbH noch von der Bürgerinitiative Hümmerich zu erhalten. Entsprechende Anfragen unserer Zeitung blieben bislang unbeantwortet.