Infrastruktur Interessenbekundungsverfahren ist die Vorstufe zum Bau des neuen Hallenbades in Altenkirchen

Neues Hallenbad in Altenkirchen: Das wird ein zeitaufwendiger Prozess

In wenigen Jahren hat das alte Hallenbad auf der Glockenspitze ausgedient: Das neue entsteht in der Nähe der Großsporthalle. Foto: Heinz-Günter Augst

Heinz-Günter Augst

Altenkirchen. Allein das Wortungetüm macht schon ein wenig ratlos: Ein Interessenbekundungsverfahren (auch bekannt als Teilnahmewettbewerb mit Verhandlungsverfahren) soll den Weg zum Bau des neuen Hallenbades in Altenkirchen ebnen. So lang die Bezeichnung allemal ist, so lang kann es dauern, bis die eigentlichen Arbeiter anrücken, um den Pool auf der Fläche neben der Großsporthalle auf der Altenkirchener Glockenspitze Wirklichkeit werden zu lassen.

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Mit den weitergehenden Beschlüssen des Verbandsgemeinderates (die RZ berichtete), ein neues Schul- und Sportbad (kein Freizeitbad) auf dem deklarierten Areal mit schon festgelegten Ausstattungsmerkmalen wie etwa fünf 25-Meter-Bahnen sowie Lehrschwimm- und Kinderplanschbecken bauen zu wollen, kann nunmehr die zwingend erforderliche europaweite Ausschreibung beginnen.

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