Wie die Maxwäll eG eine für sie und andere Bürgergesellschaften ungünstige Formulierung verhinderte
Neues Bundesgesetz: Wie eine Altenkirchener Energiegenossenschaft eine ungünstige Formulierung verhinderte
Maxwäll-Aufsichtsratsvorsitzender Friedrich Hagemann (rechts) und die beiden Vorstandsmitglieder Sebastian Pattberg (links) und Gerd Stein sind zufrieden. Auf ihre Intervention hin wurde eine aus ihrer Sicht verunglückte Formulierung in der neuen EEG-Novelle geändert.
Michael Fenstermacher

Es sind nur wenige Worte in einem circa 600 Seiten umfassenden Gesetzestext, aber die haben bei der Maxwäll Energiegenossenschaft die Alarmglocken läuten lassen. Im Gesetzgebungsverfahren zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG-Novelle), auch als „Osterpaket“ bekannt geworden, haben die heimischen Stromerzeuger mit Sitz in Altenkirchen interveniert – mit Erfolg und zum Wohl Hunderter weiterer Bürgerenergiegesellschaften (BEG) in ganz Deutschland.

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Denn um deren Definition ging es in dem Passus, in dem die Vertreter der Genossenschaft im Dialog mit heimischen Abgeordneten eine Änderung herbeiführten, wie sie im Gespräch mit der Rhein-Zeitung berichten. Zum Hintergrund erklärt Friedrich Hagemann, Aufsichtsratsvorsitzender der Maxwäll, dass BEG gegenüber anderen Akteuren auf dem Markt der Stromerzeuger Privilegien genießen – und das nach seiner Überzeugung aus gutem Grund.

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