Kreisausschuss bringt auch einen Eigenanteil für die Beförderung zur Schule auf den Weg
„Nachschlag“ für die Eltern: Schulessen wird im Kreis Altenkirchen nach den Ferien 45 Cent teurer
Für ein Schulessen zahlen Eltern bald 45 Cent mehr. Symbolfoto: dpa
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Kreis Altenkirchen. Finanziell war der Kreis schon vor der Corona-Pandemie nicht auf Rosen gebettet. Zwei von einer Reihe von Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung hat der Kreisausschuss vor diesem Hintergrund in seiner Sitzung gestern Nachmittag auf den Weg gebracht: Adressat sind Eltern schulpflichtiger Kinder. Sie müssen nach den Ferien mehr fürs Schulessen bezahlen. Zudem sollen Familien, deren Kinder eine weiterführende Schule nach Wahl besuchen, künftig einen Eigenanteil für die Beförderung bezahlen.

3,75 Euro müssen Eltern nach den Sommerferien für die Mittagsverpflegung an den Ganztagsschulen in Trägerschaft des Kreises berappen. Eine entsprechende Empfehlung an den Kreistag hat der Kreisausschuss einstimmig beschlossen. Aktuell beträgt der Elternanteil an den Verpflegungskosten 3,30 Euro je Essen. Landrat Peter Enders sprach mit Blick auf die prekäre Haushaltslage von einer moderaten Erhöhung. „Für 3,75 Euro gibt es draußen nicht einmal eine Currywurst mit Pommes“, verteidigte er die Anhebung um 45 Cent. Sachbearbeiterin Tatjana Marx ergänzte, dass mit dem Betrag, den die Eltern zahlen, die Kosten für ein Schulessen noch nicht komplett abgedeckt seien. „Im Durchschnitt kostet ein Mittagessen zwischen 5 und 6 Euro, rechnete sie vor.

Eine Rechnung, die dem Kreisausschuss zuvor bereits aufgemacht wurde, als es darum ging, die Mittagsverpflegung an der Integrierten Gesamtschule (IGS) Hamm und der August-Sander-Realschule plus in Altenkirchen neu zu vergeben. In beiden Fällen erhielt die Firma Sander Catering aus Wiebelsheim (Rhein-Hunsrück-Kreis) den Zuschlag. Der Portionspreis für Hamm beträgt brutto dabei 4,40 Euro, für Altenkirchen 5,07 Euro, jeweils inklusive Ausgabekraft. Den Preisunterschied erklärte Sachbearbeiter Julian Schröder damit, dass in Hamm deutlich mehr Essen ausgegeben werden als in Altenkirchen. Die Maßnahme kostet den Kreis 70.000 Euro, die Verbandsgemeinde Hamm als Trägerin der Friedrich-Wilhelm-Raiffeisen Grundschule (auch deren Schüler nutzen die Mensa der IGS) 60.000 Euro. Die Vergaben waren notwendig geworden, weil beide bisherigen Caterer aus wirtschaftlichen Gründen die Verpflegung zum Schuljahresende einstellen.

Bei zwei Gegenstimmen aus den Reihen der Grünen hat der Kreisausschuss zudem eine Änderungssatzung zur Satzung des Kreises über die Schulbeförderung beschlossen. Diese sieht vor, dass nach den Sommerferien ein Eigenanteil von monatlich 21 Euro für die Beförderung der Schüler der Sekundarstufe II und vergleichbarerer Bildungsgänge fällig wird. Dieser Eigenanteil ist maximal für zwei Schüler in einer Familie zu zahlen, die gemeinsam in einem Haushalt wohne. Er entfällt, wenn die Sorgeberechtigen oder die volljährigen Schüler laufende Hilfe zum Lebensunterhalt oder Arbeitslosengeld II erhalten. Der Kreis beruft sich bei dieser Änderung auf eine Mustersatzung des Landkreistages, in der Regelungen zum Eigenanteil getroffen wurden.

Der Betrag ist für das laufende Schuljahr in den Monaten September bis Dezember und in den Monaten Januar bis Juni des folgenden Kalenderjahrs in zehn gleichen Raten jeweils zum 15. eines Monats zu zahlen – oder mit Beginn des Monats, in dem erstmals Fahrtkosten übernommen werden.

Von unserem Redaktionsleiter Markus Kratzer

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