Zu drei Jahren und neun Monaten wegen Vergewaltigung und sexueller Belästigung verurteilte die erste Strafkammer des Koblenzer Landgerichts einen 24-jährigen Mann mit arabischen Wurzeln aus der Verbandsgemeinde Betzdorf-Gebhardshain. In Haft muss er jedoch nicht.
Denn außerdem wurde die Unterbringung in eine psychiatrische Anstalt angeordnet. „Eine der gravierendsten Maßnahmen des Strafrechts“, so der Vorsitzende Richter Thomas Metzger in der Urteilsbegründung. Der Maßregelvollzug kann länger, im Extremfall lebenslang dauern.