Nach tödlichem Verkehrsunfall: Milde Strafe für Angeklagten
Altenkirchen
Nach tödlichem Verkehrsunfall: Milde Strafe für Angeklagten
Altenkirchen. Das Urteil nahm der 22-jährige Angeklagte gefasst hin: 500 Euro muss er aufgrund seiner Beteiligung an einem Unfall mit Todesfolge an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Der Tatvorwurf der fahrlässigen Tötung besteht nicht mehr, das Verfahren gegen ihn wurde eingestellt.
In der Verhandlung am Amtsgericht Altenkirchen schilderte der Angeklagte der Richterin Anna Schmalebach, wie er den Unfall im Oktober 2014, bei dem der ihm entgegenkommende Motorradfahrer ums Leben gekommen war, in Erinnerung hatte. An diesem Tag sei er mit Freunden mit zwei Pkws auf dem Weg von Kettenhausen in Richtung Bismarckturm unterwegs gewesen.