Polizei nimmt Personalien von Teilnehmern auf
Nach „Spaziergängen“ in Altenkirchen: Verfahren gegen Teilnehmer eingeleitet
Sogenannte „Montagsspaziergänge“ bleiben untersagt. Foto: Augst
at

Bei der erneut unangemeldeten und ungenehmigten Kundgebung von Gegnern der Corona-Maßnahmen am Montag in Altenkirchen hat die Polizei die Personalien von 30 Teilnehmern festgestellt. Gegen sie wurden laut dem stellvertretenden Leiter der Polizeiinspektion Altenkirchen, Guido Böing, Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen des Verstoßes gegen das diese Woche geltende Verbot von als „Spaziergängen“ deklarierten Versammlungen eingeleitet.

Bearbeitet würden diese Verfahren bei der Kreisverwaltung Altenkirchen, die auch die entsprechende Allgemeinverfügung erlassen hat. „Die Teilnehmerzahl war diesmal schwer einzuschätzen, weil sich die Teilnehmer immer wieder in kleinere Gruppen aufgeteilt haben“, berichtet Böing im Gespräch mit der Rhein-Zeitung.

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