Gegen das Urteil des Amtsgerichts Waldbröl hat der Angeklagte, hier mit seiner Anwältin Pantea Farahzadi, Berufung eingelegt. Michael Fenstermacher
Vor Gericht hat er den Besitz und Konsum Zehntausender Bilder und Videos mit Kinder- und Jugendpornografie zugegeben – und wurde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Nun geht der Geistliche (47), der auch im AK-Land wirkte, in Berufung.
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14 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung sowie die Zahlung einer Geldauflage von 10.000 Euro an einen gemeinnützigen Verein für Opferberatung: So lautete am 14. September das Urteil des Amtsgerichts Waldbröl gegen einen Geistlichen, der fast 30.000 Dateien mit kinder- und jugendpornografischen Inhalten besessen und dies vor Gericht auch eingeräumt hatte.