Reaktion auf Urteil des Bundessozialgerichts - Künftig keine Honorarkräfte mehr an der Kreismusikschule: Musikschule des Landkreises Altenkirchen: Rentenpunkte für Klavier- und Gitarrenlehrer
Reaktion auf Urteil des Bundessozialgerichts - Künftig keine Honorarkräfte mehr an der Kreismusikschule
Musikschule des Landkreises Altenkirchen: Rentenpunkte für Klavier- und Gitarrenlehrer
An der Kreismusikschule soll es künftig nur noch tarifliche Arbeitsverhältnisse geben. Foto: Elmar Hering Elmar Hering
Kreis Altenkirchen. Arbeitsrechtlich werden an der Musikschule des Kreises Altenkirchen bald neue Töne angeschlagen. Vereinfacht gesagt, können bisherige Honorarkräfte fest angestellt werden. Als Reaktion auf das sogenannte Herrenberg-Urteil hat der Kreistag dazu jüngst einstimmig grünes Licht gegeben, auch wenn dadurch höhere Kosten auf die Kommune zukommen.
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„Wir sind dankbar und froh, dass sich der Kreistag ohne zu zweifeln positioniert hat“, sagt Musikschulleiter Dimitri Melnik. Laut Beschluss des Kreistags sollen die Honorarverträge im Umfang von 5,46 Vollzeit-Äquivalenten in tarifliche Arbeitsverhältnisse umgewandelt werden.