Mudersbach
Mudersbach klagt gegen Höchstspannungsleitung

Symbolbild: dpa

Mudersbach. Die Gemeinde Mudersbach hat Klage gegen die geplante und genehmigte Höchstspannungsleitung der Firma Amprion eingelegt. Jetzt ging beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die 47 Seiten starke Klagebegründung ein.

Aktualisiert am 29. September 2015 09:31 Uhr

Von unserem Redakteur Peter Seel

Vor fünf Wochen hat die Ortsgemeinde Mudersbach vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Klage erhoben gegen den Planfeststellungsbeschluss der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord in Koblenz, mit dem die Pläne der Amprion-AG Dortmund genehmigt wurden, in Mudersbach und dem Ortsteil Birken zwei Trassen mit 77 Meter hohen Strommasten zu errichten. Mudersbach wehrt sich dagegen, hatte bei Amprion andere Varianten gefordert – vor allem ein Wegrücken der Strommasten von der Wohnbebauung und eine alternative Anbindung der Umspannanlage Eiserfeld. Jetzt hat die Kölner Kanzlei Lenz und Johlen im Auftrag der Ortsgemeinde die Klage in einem 47-seitigen Papier begründet. Das Schreiben liegt seit Freitag in Leipzig vor.

„Wir haben die Klagebegründung mit Vertretern der Fraktionen im Ortsgemeinderat und der VG-Verwaltung in Kirchen sehr gründlich abgesprochen“, erklärt der Mudersbacher Ortsbürgermeister Maik Köhler, „entsprechend detailliert ist sie in Leipzig auch eingereicht worden. Wir hoffen, dass das Bundesverwaltungsgericht unserer Auffassung folgt und den Planfeststellungsbeschluss für rechtswidrig erklärt.“

Die gewichtigsten Argumente gegen die Amprion-Pläne sind in den Augen der Mudersbacher „eine nicht sachgerechte Abschnittsbildung an der Landesgrenze und eine fehlerhafte Variantenprüfung“, sagt Köhler. Will heißen: Erstens hat Amprion nach Ansicht der Kläger lediglich nur einen Teil der Gesamttrasse zur Genehmigung beantragt, so dass die Frage entsteht, ob die Trasse im Ganzen überhaupt gebaut werden darf – „insbesondere, ob die notwendige Erweiterung der Umspannanlage in Siegen-Eiserfeld überhaupt genehmigungsfähig ist“, erläutert der Ortsbürgermeister. Zweitens hatte Mudersbach sowohl Amprion als auch der SGD Nord eine Reihe von alternativen Trassenführungen vorgeschlagen – „unter Berücksichtigung von Mensch, Natur und Umwelt“. Köhler: „Die wurden aber nur unzureichend berücksichtigt.“ Die beiden wichtigsten Planungsalternativen sind erstens ein Abrücken der Trasse vom Wohngebiet „Dammicht“ und zweitens statt der geplanten Höchstspannungs-Trasse mitten durch den Ortsteil Birken und der beabsichtigten Erweiterung der Umspannanlage Eiserfeld der Bau einer ganz neuen Anlage im Bereich der Hauptstromtrasse – weit weg von der Wohnbebauung. Die heutige Transformatorenstation müsste nämlich für die neue 380-Volt-Technologie erweitert werden.

„Wir sind ja nicht gegen das Vorhaben insgesamt, sondern fordern eine verträgliche und für alle tragbare Version des Projekts. Wir haben das von Experten prüfen lassen, die zu dem Ergebnis kommen: Das wäre durchaus machbar. Aber bei Amprion wurden ja keine Anregungen der betroffenen Bürger ernsthaft aufgegriffen und für die Planungen auch nur ins Auge gefasst.“

Die Bilanz des Schreibens aus Mudersbach ist eindeutig. „Der Planfeststellungsbeschluss verletzt zwingendes Recht“, heißt es da, „das kommunale Selbstverwaltungsrecht in Gestalt der Planungshoheit sowie das Eigentumsrecht sind verletzt worden. Die Anforderungen des Immissionsschutzes sowie des Gebots der der Rücksichtnahme sind nicht beachtet worden.“

Die nächsten Schritte in dem Verfahren sind nun vorgezeichnet: Das Leipziger Bundesverwaltungsgericht wird Amprion und die SGD um Stellungnahmen bitten. Als nächstes wird dann ein Gerichtstermin festgesetzt. Köhler ist sich bewusst: „Es wird schwierig werden, das ist uns bewusst. Aber diese Pläne sind für die Bürger eine derart einschränkende Sache, dass man alles probieren muss.“

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