Beim Thema Biomüll aus dem AK-Land ist der Abfallzweckverband REK ab 2029 für die Entsorgung verantwortlich. Beim Restabfall greift die Regelung bereits ab dem neuen Jahr. Patrick Seeger. picture alliance/dpa
Ab Januar 2027 ticken im AK-Land die Müll-Uhren anders – zumindest mal beim Abfallwirtschaftsbetrieb. Denn der Kreis Altenkirchen setzt künftig noch mehr auf Kooperationen über die Grenzen des Landkreises und auch des eigenen Bundeslandes hinaus.
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Interkommunale Kooperationen gehören längst zum Alltag vieler Verwaltungen. Da bildet auch der Kreis Altenkirchen keine Ausnahme. Ab Januar 2027 wird diese Geschichte fortgeschrieben. Denn dann wird das AK-Land Mitglied des Zweckverbands Rheinische Entsorgungs-Kooperation (REK) und kooperiert künftig über Kreis- und Bundeslandgrenzen hinweg bei der Entsorgung zunächst von Restmüll, zwei Jahre später dann auch von Biomüll.