Konkret geht es darum, Jugendliche im Berufsvorbereitungsjahr zu fördern, wie der zuständige Kreisbeigeordnete Klaus Schneider dem Gremium erläuterte. Der Beschluss sieht vor, die Landesförderung in Anspruch zu nehmen und die Schulsozialarbeit in Wissen, nach Möglichkeit bereits zum 1. August, um eine Dreiviertelstelle aufzustocken.
Sollte diese kurzfristige Stellenbesetzung gelingen, könnte der Kreis von einer Förderung in Höhe von rund 9500 Euro in diesem Jahr profitieren. Die Jahreskosten belaufen sich laut Schneider auf knapp 53.000 Euro. Abzüglich des Landeszuschusses von knapp 23.000 Euro müsste der Kreis also jährlich 30.000 Euro einplanen. „Auch wenn die Mittel nicht im Haushalt verankert sind, hat der Landrat signalisiert, die Gelder bereitzustellen“, warb Schneider für die Zustimmung des Ausschusses.
Mit seinem Förderprogramm zielt das Land darauf ab, Jugendliche ohne Berufsreifeabschluss besser auf einen Eintritt in eine Ausbildung oder ein Arbeitsverhältnis vorzubereiten. „Es geht um eine Optimierung von Chancengleichheit und Durchlässigkeit zwischen den Bildungswegen“, so Schneider.
Darüber hinaus hat der Jugendhilfeausschuss ohne Gegenstimme den Weg dafür freigemacht, die Verteilung von Fördergeldern des Aktionsprogrammes „Aufholen nach Corona“ für den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe im Kreis zu vereinfachen. Wie Jugendamtsleiter Mark Schneider den Mitgliedern erläuterte, geht es darum, dass die Mittel, die Ende November 2021 und Ende März 2022 in zwei Chargen freigeben wurden, zum Teil nicht ganz in Anspruch genommen wurden, in anderen Bereichen nicht ausreichten. Aktuell gebe es in den drei Bereichen „sozialpädagogische Angebote“, „außerschulische Lernunterstützung“ sowie „Ferienbetreuung“ insgesamt noch Restsummen von knapp 11.000 Euro.
Um Fördermittel freizugeben, hätte der Ausschuss nach alter Regelung Neuanträge bewilligen und Änderungsanträgen zustimmen müssen. Künftig ist der Geschäftsbereichsleiter Klaus Schneider ermächtigt, diese Entscheidungen zu treffen und den Ausschuss anschließend zu informieren. „Bislang mussten wir noch nicht einen Antrag ablehnen“, machte sich Mark Schneider für eine flexiblere Handhabung der Freigabe des Geldes stark.
In einem weiteren Punkt hat das Gremium einstimmig einer Zuwendung an die Stadt Daaden in Höhe von rund 5500 Euro für die Waldgruppe der kommunalen Kindertagesstätte zugestimmt. Konkret geht es um die Errichtung einer Schutzhütte. Von den zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von rund 110.000 Euro übernimmt das Land 90 Prozent, die verbleibenden 10 Prozent teilen sich der Kreis und die Stadt Daaden.