Symbolbild
Aufgefallen war der „Nachwuchs-Schumi“ einem Nachbarn, als der junge Mann mit quietschenden Reifen auf der Wohnstraße in Eiserfeld herumfuhr. Der Junge war mit Helm und voller Schutzmontur auf dem Kinderquad unterwegs und fuhr die Straße auf und ab. Als ihn der Nachbar anhielt und fragte, ob er denn die Erlaubnis hätte, das Quad zu fahren, antwortete der Junge, dass er 18 Jahre alt sei und das Gerät fahren dürfte. Der Nachbar hatte seine berechtigten Zweifel und alarmierte die Polizei.
Vor Ort stellten die Beamten fest, dass es sich um ein Spielzeug- bzw. Sportgeräte-Quad handelt. Das E-Fahrzeug verfügt über eine abschaltbare Drosselung. Darüber kann die Geschwindigkeit auf circa sechs Kilometer pro Stunde gedrosselt werden. Ist die Drosselung ausgeschaltet, kann das Fahrzeug laut Hersteller rund 47 Kilometer pro Stunde fahren, was bei dem jungen „Rennfahrer“ der Fall war.
Mittlerweile hat das Verkehrskommissariat die Ermittlungen in dem Fall übernommen. Auch wenn der Neunjährige strafunmündig ist, liegt unter anderem ein fahrerlaubnisrechtlicher Verstoß vor, denn ohne Drosselung benötigt man einen entsprechenden Führerschein. Zudem wird auch gegen die Erziehungsberechtigten ermittelt.