Das Landgericht Koblenz musste sich erneut mit den Tatserien eines Afghanen beschäftigen
Milderes Urteil: Gang zum BGH hat sich für Straftäter aus dem Raum Betzdorf gelohnt
Bombendrohung Landgericht Koblenz
Vor dem Landgericht wird ein Totschlag in Ebernhahn verhandelt.
Sascha Ditscher

Betzdorf/Koblenz. Sexuelle Nötigung, Geiselnahme, Verkauf von Marihuana an Minderjährige und mehr: Bereits Ende Juli 2021 hatte das Landgericht Koblenz den damals 37-jährigen Murat Z. (Name von der Redaktion geändert) aus der Region Betzdorf zu insgesamt zehn Jahren Haftstrafe verurteilt. Doch der Angeklagte mit afghanischer Staatsbürgerschaft hatte seine Anwälte Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) einlegen lassen – mit Erfolg.

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Komplett neu aufgerollt wurde der Prozess nun aber nicht bei der Verhandlung am Landgericht Koblenz. Der BGH hatte sich damals insbesondere daran gestört, dass in einem früheren Urteilsspruch der Verkauf von Betäubungsmitteln an Minderjährige als gewerbsmäßiger Handel eingestuft worden war.

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