Urteil im Prozess um blutigen Angriff in Betzdorf: Kammer kauft Täter Erinnerungslücken nicht ab
Messer-Angriff in Betzdorf: 28-Jähriger Täter muss sechs Jahre in Haft und Therapie
Daniel-D. Pirker

Aufrüttelnde Details förderte der Gerichtsprozess zum Messerangriff in einer Betzdorfer Wohnung zutage. Die Staatsanwaltschaft forderte acht Jahre und vier Monate Freiheitsentzug für den Täter Moritz T.. Sein Anwalt plädierte für vier Jahre und vier Monate. Das Urteil der Schöffen und Richter lautet nun sechs Jahre wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.

Wie von der Staatsanwaltschaft, der Nebenklage und dem Verteidiger des Angeklagten vorgeschlagen, soll Moritz T. (Namen geändert) nach zwei Jahren Haft in einer Entziehungsanstalt untergebracht werden. Am Vormittag des 31. Januars stach der 28-Jährige während einer Diskussion vor der Wohnung der Schwester seiner Ex-Freundin unvermittelt auf Robert U.

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