Sexualstraftat geahndet 
Mann aus AK-Land wegen Kindesmissbrauchs verurteilt
Ein 63-jähriger Vater aus dem Kreis Altenkirchen wurde für den Missbrauch an seinen Töchtern auf zwei Jahre Freiheitsstrafe verurteilt. Ins Gefängnis muss er aber nicht.
Thomas Leurs

Zwei Jahre Haft auf Bewährung. So lautet das Urteil für einen Vater, der seine Töchter zum Teil schwer sexuell missbraucht hat. Davon ist der Richter überzeugt. Dass der Mann einer Gefängnisstrafe entgangen ist, liegt auch an seinem Geständnis.

Zwei Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung erhält ein 63-Jähriger aus dem Kreis Altenkirchen (unsere Zeitung berichtete). Die zuständige Kammer am Landgericht in Koblenz sieht es als erwiesen an, dass der Angeklagte Rolf K. (Name geändert) seine beiden Töchter über einen Zeitraum von zehn Jahren zum Teil schwer sexuell missbraucht hat. Der Vater hat seine Schuld in allen genannten Punkten eingestanden. Dass er mit einer Bewährungsstrafe davonkommt, ist auch für den Richter ungewöhnlich, der erklärte: „Das ist ein ungewohntes Gefühl. Wir verhandeln selten ohne Haft.“ Doch dass sich Rolf K. umfassend geständig zeigte, die Taten bereits mehr als zehn Jahre zurückliegen, er eine Therapie beginnen und Schmerzensgeld an die beiden Töchter zahlen wird, hat sich strafmildernd auf seinen Fall ausgewirkt. Die Bewährung ist auf insgesamt vier Jahre angesetzt. So lange solle auch die Therapie dauern, die er direkt nach der Verurteilung beginnen muss.

Ausführlicher Bericht folgt.

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