Altenkirchen. Mit einem tätlichen Angriff auf Rettungskräfte des DRK-Kreisverbandes hat sich am Mittwoch das Amtsgericht Altenkirchen beschäftigt – ein heißes Eisen in Zeiten, in denen allgemein ein Respektverlust vor Uniformierten beklagt wird und schockierende Berichte über brutale Attacken und schwere Verletzungen Schlagzeilen machen. Die Anklage der Staatsanwaltschaft im Altenkirchener Fall: Im September 2020 soll ein junger Mann im Zustand starker Alkoholisierung zwei Sanitäter des DRK, die ihm hätten zu Hilfe kommen wollen, geschlagen haben, wodurch sie Schmerzen und Schürfwunden erlitten hätten. Außerdem habe er versucht, sie durch eine Kopfnuss zu verletzen. Doch die Hauptverhandlung unter Vorsitz von Richter Volker Kindler endete mit der Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage von 800 Euro an den Kinderschutzbund Hachenburg.
Denn zwischen Kindler, der Anklagevertreterin und dem Verteidiger, Rechtsanwalt Clemens Storbeck, herrschte Einigkeit: Weder die Tat noch das Täterprofil passte in das Bild, das in der Öffentlichkeit von vergleichbaren Attacken, meist von jungen Männern ausgehend, entstanden ist.