Betroffener Gast wurde krank und musste sogar intensivmedizinisch behandelt werden - Mängel durch Hotelier trotz Auflage nicht behoben
Legionellen im Trinkwasser eines Hotels: Geldstrafe für Hotelier aus der VG Hamm

700 Euro Geldstrafe in 70 Tagessätzen von je 10 Euro muss ein Hotelier aus der Verbandsgemeinde Hamm zahlen, zudem die Prozesskosten tragen. Das Altenkirchener Amtsgericht sieht es als erwiesen an, dass der Mann der fahrlässigen Körperverletzung sowie des fahrlässigen Verstoßes gegen die Trinkwasserverordnung schuldig ist. Der Hotelier, der von sich sagt, dass er seit 50 Jahren in der Branche tätig ist, beteuerte, von den Legionellen im Trinkwasser seines Hotels nichts gewusst zu haben. Allerdings hatte er, nachdem ein Gast höchstwahrscheinlich durch die Bakterien in den Leitungen schwer krank geworden war, auch nicht die Auflagen umgesetzt, die ihm das Gesundheitsamt gemacht hatte.

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Doch von vorne: Der 71-Jährige hatte das Hotel als Alterssicherung für sich selbst gekauft. Nebenbei betrieb er aber auch noch diverse Einrichtungen wie Kioske und Gasthäuser, so dass er nicht immer vor Ort gewesen sei. Im Juni 2019 dann hatte sich ein Gast im Hotel für eine längere Zeit eingemietet – wohl, weil es in dessen Ehe nicht so gut lief.

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