Bluttat in Altenkirchen
Landgericht Koblenz wertet Stich als Notwehr
Ein 20-Jähriger hatte einem heute 31-Jährigen am 30. August 2025 in Altenkirchen im Bereich des Bahnhofs gegen 18 Uhr ein Messer
Ein 20-Jähriger hatte einem heute 31-Jährigen am 30. August 2025 in Altenkirchen im Bereich des Bahnhofs gegen 18 Uhr ein Messer in den Bauch gestochen. Das Opfer überlebte – wurde allerdings schwer verletzt. Nun ist in Koblenz am Landgericht das Urteil gefallen.
Thomas Leurs

Ein 20-Jähriger hatte einem heute 31-Jährigen am 30. August 2025 in Altenkirchen im Bereich des Bahnhofs gegen 18 Uhr ein Messer in den Bauch gestochen. Das Opfer überlebte – wurde allerdings schwer verletzt. Nun ist in Koblenz das Urteil gefallen.

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Der 20-Jährige, der im August des vergangenen Jahres im Bereich des Altenkirchener Bahnhofs einem 31-Jährigen ein Springmesser in den Bauch gestochen hatte, hat nun am Koblenzer Landgericht sein Urteil erhalten. Wegen des Führens eines Springmessers ist er – unter Einbeziehung eines anderen Urteils gegen ihn –zu einer Einheitsjugendstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten verurteilt worden.

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Kreis AltenkirchenJustiz

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