Im Suff hatte ein 57-Jähriger einem Trinkkumpanen im Mai des vergangenen Jahres Messerstiche versetzt, die sechs Wochen später zum Tod des 53-jährigen Opfers führten (wir berichteten). Nun ist am Koblenzer Landgericht das Urteil gefallen.
Aktualisiert am 19. März 2024 17:05 Uhr
Drei Jahre wegen Totschlags, der Haftbefehl bleibt aufrechterhalten – so lautet das Urteil des Koblenzer Landgericht im Fall eines 57-jährigen Mannes, der im alkoholisierten Zustand mit einem Messer auf einen Trinkkumpanen im Mai 2023 einstach. An den Folgen starb das 53-jährige Opfer sechs Wochen später.