Im AK-Land gibt es rund 18.500 Mietwohnungen. Jede vierte wird durch die öffentliche Hand (Verbandsgemeinden oder Jobcenter) finanziert, weil deren Bewohner Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern II und XII in Anspruch nehmen können. Doch welche Unterkunftskosten sind angemessen?
Mit diesem Thema hat sich der Kreisausschuss in seiner jüngsten Sitzung beschäftigt und (bei drei Enthaltungen) eine Empfehlung ausgesprochen, ab dem 1. Januar 2024 neue Obergrenzen für Bruttokaltmieten als „abstrakt angemessen“ anzuerkennen. Das letzte Wort hat am kommenden Montag der Kreistag.