20-Jähriger zu Haftstrafe von 4,5 Jahren verurteilt
Kreis Altenkirchen: Nach Drogenkonsum muss Angeklagter in Maßregelvollzug
Justitia
Der 25-Jährige, der wegen schweren sexuellem Missbrauch angeklagt war, zeigte sich voll geständig. Vor einer Gefängnisstrafe bewahrte es ihn nicht.
David-Wolfgang Ebener. dpa/David-Wolfgang Ebener

Zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten ist ein 20-jähriger Mann aus der Verbandsgemeinde Altenkirchen-Flammersfeld verurteilt worden.

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Der 25-Jährige, der wegen schweren sexuellem Missbrauch angeklagt war, zeigte sich voll geständig. Vor einer Gefängnisstrafe bewahrte es ihn nicht.
David-Wolfgang Ebener. dpa/David-Wolfgang Ebener

Ihm war in einem Prozess am Landgericht Koblenz vorgeworfen worden, einerseits unerlaubt Schusswaffen besessen und mit Betäubungsmittel in nicht geringer Menge gehandelt zu haben. Andererseits war er wegen gefährlichen Körperverletzungen angeklagt, und er soll seine Kumpel genötigt und zu einem Diebstahl angestiftet haben.Das Strafmaß hat die 2. Jugendstrafkammer um Richter Andreas Groß festgelegt. Hintergrund des Strafrahmens: Das Mindestmaß der Jugendstrafe beträgt sechs Monate, das Höchstmaß fünf Jahre. Handelt es sich bei der Tat um ein Verbrechen, für das nach dem allgemeinen Strafrecht eine Höchststrafe von mehr als zehn Jahren Freiheitsstrafe angedroht ist, liegt das Höchstmaß bei zehn Jahren.

Obwohl er erst 20 Jahre alt ist, ist der junge Mann zuvor bereits zu zwei Jugendhaftstrafen verurteilt worden. Während der erste Richterspruch von neun Monaten noch zur Bewährung ausgesetzt war, verhängte man gegen ihn nur kurze Zeit später eine zweijährige Jugendhaftstrafe. Gegen dieses Urteil ging er in die Berufung, um anschließend weitere Straftaten auszuüben, weswegen er sich nun aktuell verantworten musste.

Zum damaligen Berufungsverfahren war er gar nicht erschienen. Da er richtigerweise vermutete, dass er daraufhin per Haftbefehl gesucht wird, war er untergetaucht. Im Koksrausch soll er unter anderem einige Gräber in der VG Altenkirchen-Flammersfeld beschmiert und unter anderem einer Seniorin die Handtasche geraubt haben.

Ohne Therapie werden weitere Straftaten erwartet

Gutachter Bernhard Blanz berichtete, dass der Angeklagte bereits seit seinem 13. Lebensjahr Betäubungsmittel konsumiere, weswegen sich der 20-Jährige regelmäßig mit seinen Eltern und seinen Lehrern angelegt habe. Bis auf Heroin konsumierte der Angeklagte im Zuge seiner Polytoxikomanie, also der Abhängigkeit der verschiedensten Betäubungsmittel, demnach fast jede andere Droge. Während seiner Inhaftierung habe der Beschuldigte optische wie akustische Signale wahrgenommen und leide teilweise an Depressionen.

Blanz hat eine klare Meinung: „Wenn er nicht therapiert wird, ist von weiteren Straftaten auszugehen.“ Die Drogentherapie soll er in Klingenmünster (Landkreis Südliche Weinstraße) für die Dauer von rund zwei Jahren absolvieren. Zudem ist bekannt geworden, dass der Angeklagte jeglichen Kontakt zu seinen Mitinsassen in der Untersuchungshaft meidet.

Die Staatsanwaltschaft Koblenz warf dem 20-Jährigen zahlreiche Taten im Zeitraum von Februar bis November 2021 vor. Demnach kam es am 10. November 2021 zwischen dem Angeklagten und einem weiteren Geschädigten zu einer Auseinandersetzung, in deren Verlauf der Angeklagte versuchte, den Geschädigten mit einem Messer in den Oberkörper zu stechen. Seinem Gegenüber ist es jedoch gelungen, den Angriff abzuwehren und den Angeklagten in den Schwitzkasten zu nehmen, woraufhin der Angeklagte ihn mit einem Stein gegen den Kopf schlug.

Bei Therapieabbruch droht der Knast

Zwei Tage später brach er laut Staatsanwaltschaft gemeinsam mit einem Mittäter in eine Tankstelle ein. Dabei stahl er Waren im Gesamtwert von rund 95 Euro, der entstandene Schaden belief sich auf rund 3500 Euro.

Im Februar 2021 erwarb der Angeklagte demnach zudem bewaffnet 200 Gramm Kokain und im November 2021 500 Gramm Marihuana, die er gewinnbringend weiterverkaufte. Außerdem verlangte der Angeklagte anlässlich einer anderen Gelegenheit von einem Bekannten, dass dieser für ihn Drogen transportieren solle. Als der Bekannte dieses Ansinnen ablehnte, bedrohte der Angeklagte ihn mit dem Tod – für den Fall, dass er zur Polizei gehen würde. Darüber hinaus musste sich der 20-Jährige auch wegen mehrerer Körperverletzungsdelikte verantworten – die Liste der Anklagepunkte ist hier ausgesprochen umfangreich.

Da der Angeklagte bereits seit einem Jahr in Haft ist, könnte er – da das Urteil bereits rechtskräftig ist – zeitnah den Maßregelvollzug antreten. Sollte er diesen durchziehen, ist nach rund einem Jahr mit ersten Lockerungen zu rechnen. Nach zwei Jahren könnte er nach einer erfolgreich abgeschlossenen Drogentherapie auf Bewährung frühzeitig aus dem Maßregelvollzug entlassen werden. Sollte er die Drogentherapie allerdings abbrechen, müsste er seine Haftstrafe von vier Jahren und sechs Monaten in einer Jugendhaftanstalt absitzen.

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