Garantierte Ferienbetreuung
Kooperiert VG Kirchen mit Nachbar-Kommune?
Seit dem 1. August gilt für Grundschulkinder ein gesetzlich garantierter Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung, insbesondere auch
Seit dem 1. August gilt für Grundschulkinder ein gesetzlich garantierter Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung, insbesondere auch in den Ferien.
Sebastian Gollnow (Symbol). picture alliance/dpa

Die Resonanz auf die garantierte Ferienbetreuung in der VG Kirchen ist überschaubar. Es gibt laut Bürgermeister Hundhausen wenig Anmeldungen. Wie soll die Kommune – mit Blick auf den Steuerzahler – darauf reagieren?

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Seit dem 1. August gilt der gesetzliche Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung für Grundschulkinder. Die Verbandsgemeinde Kirchen hat – so wie die anderen im Kreis Altenkirchen – die Weichen gestellt. Doch offenbar ist die Resonanz der Eltern bislang überschaubar, wie eine Bedarfsabfrage der Verwaltung ergab.

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