Seit dem 1. August gilt für Grundschulkinder ein gesetzlich garantierter Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung, insbesondere auch in den Ferien. Sebastian Gollnow (Symbol). picture alliance/dpa
Die Resonanz auf die garantierte Ferienbetreuung in der VG Kirchen ist überschaubar. Es gibt laut Bürgermeister Hundhausen wenig Anmeldungen. Wie soll die Kommune – mit Blick auf den Steuerzahler – darauf reagieren?
Lesezeit 1 Minute
Seit dem 1. August gilt der gesetzliche Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung für Grundschulkinder. Die Verbandsgemeinde Kirchen hat – so wie die anderen im Kreis Altenkirchen – die Weichen gestellt. Doch offenbar ist die Resonanz der Eltern bislang überschaubar, wie eine Bedarfsabfrage der Verwaltung ergab.