72-Jähriger fühlte sich von Behörden aus Bingen vorverurteilt: Schließlich stellte sich das Ganze als ein Irrtum heraus: Kirchener sollte plötzlich einen Sohn haben: Vorverurteilung stellt sich als Irrtum heraus
72-Jähriger fühlte sich von Behörden aus Bingen vorverurteilt: Schließlich stellte sich das Ganze als ein Irrtum heraus
Kirchener sollte plötzlich einen Sohn haben: Vorverurteilung stellt sich als Irrtum heraus
Vorschnell von den Behörden abgestempelt als ein Vater, der Mutter und Kind im Stich gelassen hat, fühlte sich ein Senior aus der VG Kirchen. dpa/Symbolfoto
Heinz Löwinger, ein Senior irgendwo in der Verbandsgemeinde Kirchen, lebt einen beschaulichen Alltag. Er geht seiner Tagesroutine nach, unternimmt Spaziergänge mit dem Hund, ist in Vereinen engagiert. Nach dem Tod seiner Frau vor einigen Jahren ist sein Leben zwar einsamer geworden, aber er kommt zurecht. Das änderte sich diesen Sommer: Eines schönen Junitages bekam Löwinger ein Schreiben des Amtsgerichts Bingen, das sein Leben von jetzt auf gleich vollkommen auf den Kopf stellte.
Lesezeit 4 Minuten
In dem Brief wird der 72-Jährige dazu aufgefordert, zu einem Termin am Rhein zu erscheinen. Es gehe um einen 16-jährigen Jungen – dessen Vater er sei. Es solle die „elterliche Sorge“ geklärt werden, heißt es weiter. Heinz Löwinger muss den Brief zwei-, dreimal lesen.