Geldstrafe für 56-Jährigen wegen öffentlichen Aufrufs zu Straftaten
Kirchener für Drohungen gegen Jobcenter-Mitarbeiter verurteilt
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Justitia Studio Hamburg
Markus Gerhold. PictureArt - Fotolia

Betzdorf. Der 56-jährige Horst W. (Name von der Redaktion geändert) aus Kirchen wurde am Donnerstag am Betzdorfer Amtsgericht wegen öffentlichen Aufrufs zu Straftaten zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen à zehn Euro verurteilt.

Lesezeit 2 Minuten
Am 13. April vergangenen Jahres war von seinem Facebook-Konto aus eine Notiz, ein „Post“, unter einen Artikel zum Thema „Flüchtlinge erhalten mehr Geld als Hartz-IV-Empfänger“ veröffentlicht worden. In dem Post heißt es, dass man Jobcenter-Mitarbeitern ein Messer in die Brust rammen und dieses beim Rausziehen noch mal umdrehen solle.

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